Gegenstand des Vertrages ist die Regelung der Einzelheiten der Versorgung der Versicherten der Ersatzkassen mit Blindenführhunden und Erstausstattungszubehör im Rahmen des § 33 Absatz 1 SGB V einschließlich aller damit verbundenen Dienst- und Serviceleistungen sowie die Abrechnung für die vertraglich vereinbarten Hilfsmittel.
Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) als gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis schließt den Vertrag für die Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, Handelskrankenkasse (hkk) und HEK – Hanseatische Krankenkasse.
Angebote oder Interessensbekundungen sind an bekanntmachungsvertraege@vdek.com einzureichen.
Die genannte Frist für den Eingang von Interessenbekundungen ist keine Ausschlussfrist. Weitere
Vertragsverhandlungen sind auch nach Ablauf des Schlusstermins möglich.