Absicht zum Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit Blindenführhunden inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen gem. § 127 (1) SGB V

Auftraggeber
Veröffentlicht
27.05.2024
Angebotsfrist
Gegenstand des Vertrages ist die Regelung der Einzelheiten der Versorgung der Versicherten der Ersatzkassen mit Blindenführhunden und Erstausstattungszubehör im Rahmen des § 33 Absatz 1 SGB V einschließlich aller damit verbundenen Dienst- und Serviceleistungen sowie die Abrechnung für die vertraglich vereinbarten Hilfsmittel. Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) als gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis schließt den Vertrag für die Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, Handelskrankenkasse (hkk) und HEK – Hanseatische Krankenkasse. Angebote oder Interessensbekundungen sind an bekanntmachungsvertraege@vdek.com einzureichen. Die genannte Frist für den Eingang von Interessenbekundungen ist keine Ausschlussfrist. Weitere Vertragsverhandlungen sind auch nach Ablauf des Schlusstermins möglich.

Zeitplan

Veröffentlichung
27.05.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
E-Mail
bekanntmachungsvertraege@vdek.com
Telefon
030269310

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Preisblatt24 KB2 Tabellen
Präsentation156 KB12 Seiten
Eigenerklärung78 KB24 Seiten
Eignungskriterien37 KB4 Seiten
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