Absicht zum Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit Blindenführhunden inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen gem. § 127 (1) SGB V

Auftraggeber
Veröffentlicht
23.04.2024
Angebotsfrist
Gegenstand des Vertrages ist die Regelung der Einzelheiten der Versorgung der Versicherten der Ersatzkassen mit Blindenführhunden und Erstausstattungszubehör im Rahmen des § 33 Absatz 1 SGB V einschließlich aller damit verbundenen Dienst- und Serviceleistungen sowie die Abrechnung für die vertraglich vereinbarten Hilfsmittel. Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) als gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis schließt den Vertrag für die Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, Handelskrankenkasse (hkk) und HEK – Hanseatische Krankenkasse. Angebote oder Interessensbekundungen sind an vertragsbeitritte@vdek.com einzureichen. Die genannte Frist für den Eingang von Interessenbekundungen ist keine Ausschlussfrist. Weitere Vertragsverhandlungen sind auch nach Ablauf des Schlusstermins möglich.

Zeitplan

Veröffentlichung
23.04.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland

Lose (1)

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