Zuschlag erteilt am 20. Mai 2026
Veröffentlichung 14.10.25 | Teilnahmefrist 13.11.25 |
Eignungskriterien
Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen: - mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden - mindestens 3,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Gleiches gilt in Bezug auf Umsätze anderer Unternehmen, deren (wirtschaftliche und finanzielle) Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll.
Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) jahresdurchschnittlich sowie aktuell im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen b) Architekten*innen / Ingenieur*innen c) Zeichner*innen d) Sonstige Mitarbeiter*innen Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten zehn Jahre (ab 01.01.2015), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Generalplanung, vorzugsweise Sanierung einer kommunalen Kläranlage). Es sind mindestens drei Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII der Vergabeunterlagen). Vergleichbar sind nur innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossene Referenzprojekte. Die Bauleistungen müssen nach dem 01.01.2015 und spätestens vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags abgenommen und das Objekt vom Nutzer in Betrieb genommen sein. Für den Bewerber (das/die Büro/s) sind dabei folgende Referenzen innerhalb der letzten zehn Jahre (ab 01.01.2015) einzureichen: - mindestens eine Referenz über die Objektplanung Ingenieurbauwerke für eine biologische Abwasserreinigung und einer aeroben Klärschlammstabilisierung, - mindestens eine Referenz über die Fachplanung der Technischen Ausrüstung für eine biologische Abwasserreinigung und einer aeroben Klärschlammstabilisierung, - mindestens eine Referenz über die Objektplanung für ein Gebäude, - mindestens eine Referenz über die Objektplanung Verkehrsanlagen für einfache Verkehrswege. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) - Beauftragte Planungsleistungen (Objektplanung Gebäude, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung) - Art der Maßnahme (Sanierung einer Kläranlage im laufenden Betrieb, Neubau einer Kläranlage, Sonstiges) - Kurze Beschreibung des Projekts - Angaben zu Fördermitteln (Fördermittel Kommunalrichtlinie, sonstige Fördermittel, keine Fördermittel) - Angabe der erbrachten Leistungen (Leistungsphasen) - Gesamtbaukosten KG 200 bis 600 (brutto) - Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Abnahme)
1. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 2. Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
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