Frist abgelaufen

Altlastensanierung und Baugrube

Die Angebotsfrist ist am 10. Juli 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 06. August 2024

  • Geiger Umweltsanierung GmbH & Co. KG, Oberstorf · 1.394.941 €
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
11.06.2024
Angebotsfrist
10.07.2024
Die Gebäude wurden als Studentenwohnheim genutzt und umfassen 2 Gebäudeanlagen mit insgesamt 6 Gebäuden aus unterschiedlicher Bauzeit. Auf der südlichen Hälfte des Grundstücks befindet sich das 1971 errichtete Zentralgebäude, welches aus den jeweils mehrgeschossigen Gebäuden 1 - 4 und einem dazwischen liegenden erdgeschossigen Verbindungsbau besteht. Im Nordwesten des Grundstücks befindet sich der 1975 errichtete Erweiterungsbau mit den mehrgeschossigen Gebäuden 5 und 6, sowie einer nach Osten angrenzenden eingeschossigen Tiefgarage mit 33 Stellplätzen. Dieser ist über einen eingehausten Verbindungsflur mit dem erdgeschossigen Verbindungsbau des Zentralgebäudes verbunden.

Zeitplan

Veröffentlichung
11.06.24
Fragenfrist
02.07.24
Abgabefrist
10.07.24
Öffnung
10.07.24
Vertragsbeginn
04.11.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Regensburg, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
peter.hackl@protestantische-alumneumsstiftung.de
Telefon
0941 - 9 20 55 07

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

    • Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren Institutionen in den Ländern der Europäischen Union,- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen Bescheinigungen des zuständigen Versicherungsträgers vorlegen,- Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen.
    • Folgende Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
    • Nachweis Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2021-2023). Als Mindestanforderung muss ein durchschnittlicher Mindestumsatz je Geschäftsjahr, in Höhe von 8,0 Millionen Euro brutto für vergleichbare Leistungen nachgewiesen werden.
    •  Aufgrund der hohen terminlichen und logistischen Zwangspunkte des Projektes ist es erforderlich, dass die ausführende Firma eine ausreichend hohe Leistungsfähigkeit besitzt. Hierfür haben wir als Nachweis entsprechend § 6a EU Nr. 2 c VOB/A den zweifachen Jahresumsatz der berechneten Kosten in Höhe von 4,0 Mio€ brutto verlangt.
    • Gestellung / Errichtung einer genehmigten oder genehmigungsfähigen, überdachten Zwischenlagerfläche für gefährliche Abfälle in maximaler Entfernung von 15 km zur Baustelle mit einer Zwischenlagerkapazität von mindestens 1.500 m³.
    •  Aufgrund der innerstädtischen Lage des Baugrundstückes verbunden mit der bestehenden dichten Bebauung stehen auf dem Grundstück selbst keine Lagerflächen für die Lagerung und Deklaration der Aushubmieten zur Verfügung.
    •  Entsprechend den Auflagen des Umweltamtes Regensburg darf eine geeignete Zwischenlagerfläche nur im Umkreis von 15 km zur Baustelle genutzt werden.
    •  Aufgrund der Voruntersuchungen ist mit gefährlichen Abfällen zu rechnen. Aufgrund dessen muss eine genehmigte oder genehmigungsfähige, überdachten Zwischenlagerfläche für gefährliche Abfälle vorhanden sein.
    • Nachweis der Qualifikation des Aufsichtsführenden Personals für Arbeiten in Kontaminierten Bereichen nach der DGUV-R 101-004 und TRGS 524
    •  Die Arbeiten finden in kontaminierten Bereichen statt. Aufgrund dessen ist die geforderte Qualifikation entsprechend den Auflagen des GAA erforderlich.
    • Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach §56 KrWG
    •  Für eine ordnungsgemäße Entsorgung hat der Bieter alle Nachweisverfahren und Vorgaben des KrWG einzuhalten. Dies ist bei der Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb nach §56 KrWG nachweislich gegeben.
    • Referenzbescheinigung gemäß Formblatt 444 für mindestens drei nach Größe und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
    •  Aufgrund der hohen terminlichen und logistischen Zwangspunkte des Projektes ist es erforderlich, dass die ausführende Firma eine ausreichend hohe Leistungsfähigkeit und Erfahrung mit vergleichbaren Projekten besitzt, um die gestellten Anforderungen sicher ausführen zu können.
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
    • Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:
    • - Bestätigung über den Umsatz an Bauleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
    • - Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
    • Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
    • - Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
    • - Angaben, ob für die geforderten Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden,
    • - Verfügbare technische Ausrüstung
    • Nachweis Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2021-2023). Als Mindestanforderung muss ein durchschnittlicher Mindestumsatz je Geschäftsjahr, in Höhe von 8,0 Millionen Euro brutto für vergleichbare Leistungen nachgewiesen werden.
    •  Aufgrund der hohen terminlichen und logistischen Zwangspunkte des Projektes ist es erforderlich, dass die ausführende Firma eine ausreichend hohe Leistungsfähigkeit besitzt. Hierfür haben wir als Nachweis entsprechend § 6a EU Nr. 2 c VOB/A den zweifachen Jahresumsatz der berechneten Kosten in Höhe von 4,0 Mio€ brutto verlangt.
    • Gestellung / Errichtung einer genehmigten oder genehmigungsfähigen, überdachten Zwischenlagerfläche für gefährliche Abfälle in maximaler Entfernung von 15 km zur Baustelle mit einer Zwischenlagerkapazität von mindestens 1.500 m³.
    •  Aufgrund der innerstädtischen Lage des Baugrundstückes verbunden mit der bestehenden dichten Bebauung stehen auf dem Grundstück selbst keine Lagerflächen für die Lagerung und Deklaration der Aushubmieten zur Verfügung.
    •  Entsprechend den Auflagen des Umweltamtes Regensburg darf eine geeignete Zwischenlagerfläche nur im Umkreis von 15 km zur Baustelle genutzt werden.
    •  Aufgrund der Voruntersuchungen ist mit gefährlichen Abfällen zu rechnen. Aufgrund dessen muss eine genehmigte oder genehmigungsfähige, überdachten Zwischenlagerfläche für gefährliche Abfälle vorhanden sein.
    • Nachweis der Qualifikation des Aufsichtsführenden Personals für Arbeiten in Kontaminierten Bereichen nach der DGUV-R 101-004 und TRGS 524
    •  Die Arbeiten finden in kontaminierten Bereichen statt. Aufgrund dessen ist die geforderte Qualifikation entsprechend den Auflagen des GAA erforderlich.
    • Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach §56 KrWG
    •  Für eine ordnungsgemäße Entsorgung hat der Bieter alle Nachweisverfahren und Vorgaben des KrWG einzuhalten. Dies ist bei der Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb nach §56 KrWG nachweislich gegeben.
    • Referenzbescheinigung gemäß Formblatt 444 für mindestens drei nach Größe und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
    •  Aufgrund der hohen terminlichen und logistischen Zwangspunkte des Projektes ist es erforderlich, dass die ausführende Firma eine ausreichend hohe Leistungsfähigkeit und Erfahrung mit vergleichbaren Projekten besitzt, um die gestellten Anforderungen sicher ausführen zu können.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
    • Referenzbescheinigungen für mindestens drei vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angabe des Auftraggebers, der Ausführungsart, der Ausführungszeit, des im eigenen Betrieb erbrachten Leistungsumfangs, der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, den besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen sowie des Auftragswertes (in Anlehnung an das Formblatt 444) sind auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
    • Nachweis Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2021-2023). Als Mindestanforderung muss ein durchschnittlicher Mindestumsatz je Geschäftsjahr, in Höhe von 8,0 Millionen Euro brutto für vergleichbare Leistungen nachgewiesen werden.
    •  Aufgrund der hohen terminlichen und logistischen Zwangspunkte des Projektes ist es erforderlich, dass die ausführende Firma eine ausreichend hohe Leistungsfähigkeit besitzt. Hierfür haben wir als Nachweis entsprechend § 6a EU Nr. 2 c VOB/A den zweifachen Jahresumsatz der berechneten Kosten in Höhe von 4,0 Mio€ brutto verlangt.
    • Gestellung / Errichtung einer genehmigten oder genehmigungsfähigen, überdachten Zwischenlagerfläche für gefährliche Abfälle in maximaler Entfernung von 15 km zur Baustelle mit einer Zwischenlagerkapazität von mindestens 1.500 m³.
    •  Aufgrund der innerstädtischen Lage des Baugrundstückes verbunden mit der bestehenden dichten Bebauung stehen auf dem Grundstück selbst keine Lagerflächen für die Lagerung und Deklaration der Aushubmieten zur Verfügung.
    •  Entsprechend den Auflagen des Umweltamtes Regensburg darf eine geeignete Zwischenlagerfläche nur im Umkreis von 15 km zur Baustelle genutzt werden.
    •  Aufgrund der Voruntersuchungen ist mit gefährlichen Abfällen zu rechnen. Aufgrund dessen muss eine genehmigte oder genehmigungsfähige, überdachten Zwischenlagerfläche für gefährliche Abfälle vorhanden sein.
    • Nachweis der Qualifikation des Aufsichtsführenden Personals für Arbeiten in Kontaminierten Bereichen nach der DGUV-R 101-004 und TRGS 524
    •  Die Arbeiten finden in kontaminierten Bereichen statt. Aufgrund dessen ist die geforderte Qualifikation entsprechend den Auflagen des GAA erforderlich.
    • Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach §56 KrWG
    •  Für eine ordnungsgemäße Entsorgung hat der Bieter alle Nachweisverfahren und Vorgaben des KrWG einzuhalten. Dies ist bei der Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb nach §56 KrWG nachweislich gegeben.
    • Referenzbescheinigung gemäß Formblatt 444 für mindestens drei nach Größe und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
    •  Aufgrund der hohen terminlichen und logistischen Zwangspunkte des Projektes ist es erforderlich, dass die ausführende Firma eine ausreichend hohe Leistungsfähigkeit und Erfahrung mit vergleichbaren Projekten besitzt, um die gestellten Anforderungen sicher ausführen zu können.

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