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Analyse und Entwicklungsplanung des Gewalthilfesystems in Niedersachsen

Auftraggeber
Veröffentlicht
29.05.2026
Angebotsfrist
12.06.2026
Ab dem 1. Januar 2027 sind die Länder verpflichtet, ein Netz an ausreichenden, niedrigschwelligen, fachlichen sowie bedarfsgerechten Schutz- und Beratungsangeboten in angemessener geographischer Verteilung sicherzustellen (§ 5 GewHG). Ab dem 1. Januar 2032 haben gewaltbetroffene Frauen einen Anspruch auf kostenfreien Schutz und fachliche Beratung (§ 3 GewHG). Die Länder sind zudem verpflichtet, Ausgangsanalysen und eine Entwicklungsplanung durchzuführen (§ 8 GewHG). Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beabsichtigt in diesem Zusammenhang die Vergabe einer wissenschaftlichen Studie. Diese besteht aus einer Ausgangsanalyse (aktueller Ist-Stand der Beratungs- und Schutzangebote im Gewalthilfebereich) und Bedarfsplanung sowie darauf aufbauend einer Entwicklungsplanung. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
29.05.26
Fragenfrist
05.06.26
Abgabefrist
12.06.26
Öffnung
12.06.26
Vertragsbeginn
04.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
405.000 €
Erfüllungsort
Hannover, Deutschland

Lose (1)

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