Frist abgelaufen

AOK BW_Weiterentwicklung Immobilienportportfolio_2025_TNW

Auftraggeber
Veröffentlicht
29.07.2025
Angebotsfrist
Gegenstand der Ausschreibung sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Detailplanung und Weiterentwicklung des Immobilienportfolios. Der künftige Auftragnehmer wird jeweils im Bedarfsfall hinzugezogen. Die Aufgabe der Erstellung der Feinplanung verbleibt bei der AOK BW. Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
29.07.25
Fragenfrist
05.08.25
Teilnahmefrist
12.08.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
5.589.000 €
Erfüllungsort
Stuttgart, Deutschland
Vertragslaufzeit
4 Tage
E-Mail
alexandra.losch@hlp-rae.de
Freischalten
Telefon
+495112629368-0
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich dann die jederzeitige Abforderung der geforderten Nachweise vor. a) Kurzvorstellung des Unternehmens mit Gründungsjahr, Angabe zu Geschäftsfeldern und Standorten gem. Formblatt "Antrag auf Teilnahme"
    • b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 f. GWB sowie zum LkSG
    • c) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden je Schadensfall, welche bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist. Die Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden muss 1.000.000,-. EUR betragen. Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall abgeschlossen wird und ein in der EU zugelassenes Versicherungsunternehmen die Bereitschaft zum Abschluss des Versicherungsvertrages schriftlich bestätigt. d) Aktueller Handelsregisterauszug, oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.
  • a) Umsätze des Unternehmens bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgegliedert nach Gesamtumsätzen und Umsätzen zu vergleichbaren Leistungen in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, soweit verfügbar. Vergleichbar sind Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber gem. §§ 99, 100, 101 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder einer entsprechenden Umsetzungsnorm eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union zur Neugestaltung des Immobilienportfolios. b) Bilanzen oder Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre soweit vorhanden.

  • a) Referenzliste über vergleichbare und abgeschlossene Beratungsleistungen der letzten drei (3) Jahre. Vergleichbar sind Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber gem. §§ 99, 100, 101 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder einer entsprechenden Umsetzungsnorm eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union in Gestalt der Beratung bei der Entwicklung und Umsetzung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und/oder Business-Case-Betrachtung zu Immobilientransaktionen. Abgeschlossen ist eine Beratungsleistung, wenn der Beratungserfolg (das Projektziel) erreicht wurde. Anzugeben sind: - Projektinhalt mit Angaben zu Zeitdauer und Charakteristik, Projektziel, - Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer, - Leistungszeitraum, - Kurzbeschreibung der durchgeführten Dienstleistungen. Abgeschlossen ist eine Referenz, wenn das Ziel der Beratungsleistung erreicht und umgesetzt ist. b) Eigenerklärung und Angabe des jährlichen Mittelwertes der in den letzten drei Jahren im Unternehmen angestellten Personen, jeweils aufgegliedert in die Bereiche Verwaltung, Beratung und Projektmanagement. c) Mindestanforderung in Bezug auf Personalressourcen Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat sich dazu zu erklären, dass mindestens zwei Personen zu jeder Rolle gem. den jeweils losbezogenen Anforderungen der Leistungsbeschreibung beschäftigt werden.

  • Entscheidend ist zu 50% die anhand der eingereichten Referenzen nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand des Grades der Vergleichbarkeit und der Anzahl der eingereichten Referenzen der letzten fünf (5) Jahre über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen. Vergleichbar sind Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber gem. §§ 99, 100, 101 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder einer entsprechenden Umsetzungsnorm eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union in Gestalt der Beratung bei der Entwicklung und Umsetzung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und/oder Business-Case-Betrachtung zu Immobilientransaktionen. Abgeschlossen ist eine Beratungsleistung, wenn der Beratungserfolg (das Projektziel) erreicht wurde. Die Vergabestelle beschränkt die Zahl der einreichbaren Referenzen auf 5 Referenzen pro Bewerber/Bewerbergemeinschaft. Jede der eingereichten Referenz wird anhand des nachstehenden Punktesystems wie folgt bewertet

    • 15 Punkte: I. Nachgewiesen ist ein vergleichbares abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten drei (3) Jahren, das 1. für einen Träger der deutschen Sozialversicherung erbracht wurde, und 2. sämtliche der nachstehenden Aufgabenstellungen zum Gegenstand hatte: 2.1. Beratung bei der Entwicklung und Umsetzung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und/oder Business-Case-Betrachtung zu Immobilientransaktionen
    • 2.2. Beratung zur Konzeptionierung der unternehmensinternen Prozesse und Abläufe zur Optimierung der Arbeitsplatzgestaltung und Flächenreduzierung
    • 2.3. Begleitung des Gesamtprozesses zur Neugestaltung des Standortkonzeptes/Immobilienportfolios, das die Veräußerung von mindestens 10 Immobilien zum Gegenstand hatte
    • und 2.4. Begleitung des Transformationsprozesses. 3. Das Projektziel der Referenz wurde erreicht. Die Bewertung mit der Bestnote setzt eine Darstellung der erbrachten Beratungsleistung und der bestehenden Aufgabenstellungen voraus. 13 Punkte II. Nachgewiesen ist ein vergleichbares abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten drei (3) Jahren, das für einen Träger der europäischen Sozialversicherung erbracht wurde, und sämtliche der nachstehenden Aufgabenstellungen zum Gegenstand hatte: 1. in Gestalt der Beratung bei der Entwicklung und Umsetzung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und/oder Business-Case-Betrachtung zu Immobilientransaktionen 2. Beratung zur Konzeptionierung der unternehmensinternen Prozesse und Abläufe zur Optimierung der Arbeitsplatzgestaltung und Flächenreduzierung
    • 3. Begleitung des Gesamtprozesses zur Neugestaltung des Standortkonzeptes/Immobilienportfolios, das die Veräußerung von mindestens einer Immobilien zum Gegenstand hatte. Die Bewertung mit dreizehn (13) Punkten setzt eine Darstellung der erbrachten Beratungsleistung und der bestehenden Aufgabenstellungen voraus. 10 Punkte: III. Nachgewiesen ist ein vergleichbares abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten fünf (5) Jahren, das für einen Träger der europäischen Sozialversicherung oder ein Unternehmen der Versicherungsbranche erbracht wurde, und sämtliche der nachstehenden Aufgabenstellungen zum Gegenstand hatte: 1 in Gestalt der Beratung bei der Entwicklung und Umsetzung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und/oder Business-Case-Betrachtung zu Immobilientransaktionen 2 Beratung zur Konzeptionierung der unternehmensinternen Prozesse und Abläufe zur Optimierung der Arbeitsplatzgestaltung und Flächenreduzierung
    • Die Bewertung mit zehn (10) Punkten setzt eine Darstellung der erbrachten Beratungsleistung voraus. 5 Punkte IV. Nachgewiesen ist ein vergleichbares abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten fünf (5) Jahren, das für einen öffentlichen Auftraggeber gem. §§ 99, 100, 101 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder einer entsprechenden Umsetzungsnorm eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder ein Unternehmen der Versicherungsbranche erbracht wurde, und nachstehende Aufgabenstellung zum Gegenstand hatte: 1. in Gestalt der Beratung bei der Entwicklung und Umsetzung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und/oder Business-Case-Betrachtung zu Immobilientransaktionen Die Bewertung mit fünf (5) Punkten setzt eine Darstellung der erbrachten Beratungsleistung und der bestehenden Aufgabenstellungen voraus. Bestandteil der Vergabeunterlagen ist das Formblatt "Erklärung zur Kundenzufriedenheit" (Anlage 5), das von dem jeweiligen Auftraggeber einer eingereichten Referenz auszufüllen ist. Es dürfen nur ausgefüllte Formblätter von Auftraggebern zu in Ziffer 4.1 eingereichten Referenzprojekten eingereicht werden. Gewertet wird jeweils nur der Grad der nachgewiesenen Zufriedenheit über vergleichbare Referenzprojekte gem. Ziffer 4.1. Die durch einen Auftraggeber abgegebene ausgefüllte Erklärung zur Kundenzufriedenheit wird wie folgt bewertet: Ein Bewerber erhält für jeden sehr zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 10 Punkte. Ein Bewerber erhält für jeden zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 5 Punkte. Ein Bewerber erhält für jeden teilweise zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 2 Punkte. Die erreichten Punkte werden mit dem o.g. Gewichtungsfaktor (50 %) multipliziert. Die drei (3) Bewerber mit den insgesamt höchsten Punktzahlen (Summe aus "Kompetenz und Erfahrung" und "Grad der Kundenzufriedenheit") werden zur Angebotsabgabe ausgewählt. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich die Vergabestelle vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bieterkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
  • Bestandteil der Vergabeunterlagen ist das Formblatt "Erklärung zur Kundenzufriedenheit" (Anlage 5), das von dem jeweiligen Auftraggeber einer eingereichten Referenz auszufüllen ist. Es dürfen nur ausgefüllte Formblätter von Auftraggebern zu in Ziffer 4.1 der Bewerberinformation eingereichten Referenzprojekten eingereicht werden. Gewertet wird jeweils nur der Grad der nachgewiesenen Zufriedenheit über vergleichbare Referenzprojekte gem. Ziffer 4.1 der Bewerberinformation. Die durch einen Auftraggeber abgegebene ausgefüllte Erklärung zur Kundenzufriedenheit wird wie folgt bewertet: Ein Bewerber erhält für jeden sehr zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 10 Punkte. Ein Bewerber erhält für jeden zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 5 Punkte. Ein Bewerber erhält für jeden teilweise zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 2 Punkte. Die erreichten Punkte werden mit dem o.g. Gewichtungsfaktor (50 %) multipliziert. Die drei (3) Bewerber mit den insgesamt höchsten Punktzahlen (Summe aus "Kompetenz und Erfahrung" und "Grad der Kundenzufriedenheit") werden zur Angebotsabgabe ausgewählt. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich die Vergabestelle vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bieterkreises durch Losverfahren herbeizuführen.

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