Veröffentlichung 09.04.26 | Vertragsbeginn 01.06.26 | Fragenfrist 27.03.28 | Abgabefrist 03.04.28 | Öffnung 03.04.28 |
Eignungskriterien
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.
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