Frist abgelaufen

Ausbau der Hochstraße und Seitengassen in Oberlahnstein und Vermessung

Auftraggeber
Veröffentlicht
10.10.2024
Angebotsfrist
In Oberlahnstein sollen die Hochstraße, die Kirchstraße sowie elf anliegende Gassen entlang der Hochstraße vollständig ausgebaut werden. Dies umfasst auch die Kanalbauarbeiten. Die Hochstraße und Kirchstraße sind wesentliche Erschließungsstraßen zum Bahnhof Oberlahnstein. Projektbereich: Hochstraße von der Einmündung der Gutenbergstraße bis zur Einmündung Südallee, einschließlich der angrenzenden elf Gassen (Weißer-, Neis-, Rats-, Fingerhuts-, Schultheißen-, Beils-, Schnaß-, Schwarz-, Münchs-, Zoll- und Schlossgasse) sowie der Kirchstraße bis zur Bürgermeister-Müller-Straße. Zustand: - Fahrbahn und Gehwege weisen zahlreiche Flickstellen und Schlaglöcher auf. - Fahrbahnbreiten variieren zwischen 3 m und 7 m. - Gehwegbreiten variieren von 0,65 m bis 2,90 m. - Gassen sind überwiegend asphaltiert und teilweise mit Natursteinpflaster versehen. - Gehwege in der Hochstraße sind derzeit mit Betongehwegplatten ausgestattet. Maßnahmen: - Verkehrsberuhigung durch Teilaufpflasterungen und Gestaltung als Mischverkehrsfläche. - Höhengleicher Ausbau der Hochstraße und Kirchstraße. - Reduzierung der Geschwindigkeit auf 20 km/h. - Verkehrsbeschränkung von Kirchstraße bis Schulstraße für Anlieger, ggf. mit versenkbaren Pollern. - Klimaschutzmaßnahmen: Schaffung von kühlenden Orten durch Begrünung, Wassernebel und Trinkbrunnen. - Einheitliche Gestaltung der Gassen. - Gestaltungsvorschläge von Planungsbewerbern sind erwünscht. - Ausweisung der Hochstraße von Kirchstraße bis Schulstraße als Fußgängerzone mit Durchfahrtsmöglichkeit für Anlieger, ggf. mit versenkbaren Pollern zur Verhinderung unbefugter Zufahrt. Gesamtdaten: Länge: Ca. 1.350 m Fläche: Ca. 7.500 m² - Hoch- und Kirchstraße: Ca. 800 m, ca. 6.200 m² - Weißer-, Neis-, Rats-, Fingerhuts-, Schultheißen-, Beils-, Schnaß-, Schwarz-, Münchs-, Zoll- und Schlossgasse: Ca. 550 m, ca. 1.300 m² Die Kanäle im Ausbaubereich sollen einschließlich der Schächte und Anschlussleitungen in offener Bauweise erneuert werden. Der ungefähre Umfang kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Lfd./ Nr. Straße / Länge Hauptkanal [m] / Rohrdurchmesser [mm] / Anz. Anschlüsse (ca.): 1a / Hochstraße / 52 / 200, 300, 400 / 1 1b / Hochstraße / 396 / 300 - 700 / 67 2a / Kirchstraße / 67 / 600 / 5 2b / Kirchstraße / 68 / 400 / 3 3 / Weißergasse / 108 / 300 / 32 4 / Neisgasse / 32 / 150 / 6 5 / Ratsgasse / 39 / 150 / 6 6 / Fingerhutsgasse / 48 / 250 / 10 7 / Schlossgasse / 35 / 300 / 4 8 / Schnaßgasse / 32 / 150 / 8 9 / Schultheißengassse / 48 / 250 / 10 10 / Schwarzgasse / 48 / 400 / 16 11 / Zollgasse / 44 / 300 / 10 12 / Münchsgasse / 46 / 150 / 6 Die Rohrdimensionierung ist unter Berücksichtigung der örtlichen hydraulischen Verhältnisse vorzunehmen. In der Neisgasse, Ratsgasse, Fingerhutsgasse, Schnaßgasse, Schultheißengasse und Münchsgasse sollen die Kanäle (DN 150 und 250) durch Rohre der Mindestnennweite DN 300 ersetzt werden. Für den Abschnitt 1a in der Hochstraße gilt: Die Haltungen 21004812, 1004811, 21004810 zwischen Salhofplatz und Kirchstraße wurden 2009 erneuert. Im Zuge des Straßenausbaus sollen in diesem Abschnitt die noch nicht sanierten Zuleitungen (Haltungen 21004813, 21119105, 21000101) erneuert werden. Der Abschnitt 1b umfasst die Kanäle zwischen Kirchstraße und Südallee. In der Kirchstraße sind zwei parallel verlaufende Kanäle vorhanden. Vermutlich handelt es sich bei dem Kanal DN 400 (2b) um einen Notüberlauf zur Schaffung von zusätzlichem Stauraum. Im Vorfeld werden durch den AG Bodenuntersuchungen im Baufeld durchgeführt, die Aufschluss über den Straßenaufbau geben. Die Ergebnisse werden dem AN zur Verfügung gestellt. Als Grundlage aller nachfolgenden Planungsschritte ist eine Bestandsvermessung des gesamten Planungsgebietes durchzuführen. Die Vermessung soll die detaillierte Aufnahme der bestehenden Bausubstanz beinhalten. Hierzu hat die Auftraggeberin einen Katalog von Mindestanforderungen erstellen lassen, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist und zum Download zur Verfügung steht. Das Honorar soll die Feldarbeit, die Vor- und Nachbereitung und Auswertung der Vermessung beinhalten. Eine Ortsbesichtigung im Vorfeld der Angebotsabgabe wird empfohlen.

Zeitplan

Veröffentlichung
10.10.24
Teilnahmefrist
11.11.24
Vertragsbeginn
01.02.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Lahnstein, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
ausschreibungen@lahnstein.de
Telefon
+49 2621 914-409

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Erklärung des Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind. 2. Erklärung des Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. 3. Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. 4. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. 5. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (SanktionenVO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. 6. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag in Textform zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 6 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.

  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: - Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB). - Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekt, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB). - Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung. - Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag in Textform zu erklären. - Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die vorgenannten Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben. Mindestanforderungen: I. Mindestanforderung an die Größe des Büros und des Projektteams Das Büro muss neben dem Projektleiter über mindestens einen qualifizierten Vertreter mit einer leistungsbezogenen akademischen Qualifikation wie folgt verfügen: Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einem entsprechenden Ingenieur benennen. Kleinen Büros wird mit Hinblick darauf empfohlen, eine Bewerbergemeinschaft einzugehen. II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Erbringung von vergleichbaren Planungsleistungen nachzuweisen wie folgt: - Zwei Referenzen müssen die Planungsleistungen der Verkehrsanlagen für die Sanierung/Umgestaltung bzw. den Neubau einer Straße innerorts zum Gegenstand haben. Die Planungsleistungen müssen für die Leistungsphasen 2-6 und 8 i.S.d. § 47 HOAI 2021 sowie die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung erbracht worden sein. Die anrechenbaren Kosten i.S.d. § 46 HOAI 2021 müssen zumindest bei einer Referenz mindestens 750.000 EUR netto betragen haben und - Zwei Referenzen müssen Objektplanungsleistungen von Ingenieurbauwerken der Abwasserentsorgung zum Gegenstand haben. Die Planungsleistungen müssen für die Leistungsphasen 2-6 und 8 i.S.d. § 43 HOAI 2021 sowie die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung erbracht worden sein. Die anrechenbaren Kosten i.S.d. § 42 HOAI 2021 müssen zumindest bei einer Referenz mindestens 350.000 EUR netto betragen haben. - Bei allen Referenzen muss die Fertigstellung (d.h. Abschluss der Lph. 8, alternativ die Inbetriebnahme) zum Zeitpunkt der Bekanntmachung und nach dem 01.01.2017 erfolgt sein. Die Referenzen müssen Bauvorhaben betreffen, im Rahmen deren Realisierung die Bauleistung nach Maßgabe der VOB/A bzw. VOB/A EU vergeben wurde. Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Zur Erhöhung der Eignung können weitere Referenzen eingereicht werden. Für die Referenzangaben kann der Referenzbogen genutzt werden. Maßgeblich ist der Inhalt der Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seines Umsatzes für Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB). 2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag in Textform zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben. Mindestanforderung Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 2 Mio. EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung oder durch eine Erklärung der Versicherung nachzuweisen, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung stehen wird. Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.

  • Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern

    • 1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungsleistungen für Verkehrsanlagen, bewertet jeweils anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen. (50 %) 2. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke der Wasserplanung, bewertet jeweils anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen. (30%) 3. Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen in Jahren (Projektleitung und Stellvertretung) (10 %)
    • 4. Nachgewiesene gesammelte Erfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen, (Projektleitung und Stellvertretung) bewertet jeweils anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (10 %)
    • Es ist möglich, ein Mehr an Eignung durch weitere Referenzen nachzuweisen. Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los.

Zuschlagskriterien

  • Preis der Leistung: Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem doppelten Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung Ihres Angebots fließen die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein: - 10 Stunden Geschäftsführer/Partner/Inhaber - 20 Stunden angestellte Architekten/Ingenieure - 20 Stunden Zeichner/Schreibkraft/sonstige Mitarbeiter

  • systematische Herangehensweise an die Planungsaufgabe und zwar durch planerische Idee hinsichtlich verkehrsberuhigenden Maßnahmen: Eine Konzeptidee der zu entwickelnden Fläche erhält 0-3 Punkte, wenn eine Lösungsfindung vorgestellt wird, welche verkehrsberuhigenden Maßnahmen nicht erwarten lässt oder genehmigungsrechtlichen Aspekte in der Planung nicht hinreichend berücksichtigt. Eine Konzeptidee erhält 4-6 Punkte, bei der grundsätzlich verkehrsberuhigende Maßnahmen zu erwarten sind. 7-10 Punkte erhält ein Konzept, das effektive verkehrsberuhigende Maßnahmen erwarten lässt, welche die Aufenthaltsqualität erhöhen und zur von Verbesserung des Stadtklimas beitragen.

  • systematische Herangehensweise an die Planungsaufgabe und zwar durch planerische Idee hinsichtlich der Sicherung von Radfahrer*innen, Fußgängerquerung und Barrierefreiheit: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Systematische Herangehensweise an die Planungsaufgabe - planerische Idee zur Sicherung von Radfahrer*innen, Fußgängerquerung und Barrierefreiheit" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, welches einen Vorschlag macht, der eine Sicherung von Radfahrer*innen und Fußgängerquerung nicht erwarten lässt und den Anforderungen an Barrierefreiheit nicht genügt. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das grundsätzlich eine Sicherung von Radfahrer*innen, Fußgängerquerung erwarten lässt und den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügt. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das auch unter Berücksichtigung von genehmigungsrechtlichen Aspekten effektive Methoden zur Sicherung von Radfahrer*innen, Fußgängerquerung und Barrierefreiheit erwarten lässt.

  • Qualitäts-, Termin und Kostensicherung im Rahmen der Planung und während der Bauphase: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Qualitäts- und Termin und Kostensicherung in der Planung und während der Bauphase" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, bei dem auf ein Qualitätsmanagement kein oder nur wenig Wert gelegt wird. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitätsmanagement durch eine systematische Abarbeitung des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI erfolgt. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem Methoden des Qualitätsmanagements vorgestellt werden, die über ein systematisches Abarbeiten des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI hinaus gehen, und bei dem auf ein Qualitätsmanagement sowie auf eine Kosten- und Terminsicherung besonderen Wert gelegt wird.

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