Zuschlag erteilt am 26. Februar 2026
Veröffentlichung 22.04.25 | Teilnahmefrist 05.05.25 |
Eignungskriterien
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Für den Fall, dass der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bewerber-/Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages. Einzureichende Unterlagen im Teilnahmewettbewerb: - Ausgefülltes Teilnahmeformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des Bewerbers. - Bei Bewerbergemeinschaften ist das Teilnahmeformular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied unter Hinweis auf das Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft gesondert einzureichen.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten drei Jahre.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Personen- und Vermögensschäden jeweils mindestens EUR 2.500.000,00, sonstige Schäden mindestens EUR 2.000.000,00).
Eigenerklärung über die Zahl der festangestellten Mitarbeiter. Die entsprechenden Eigenerklärungen erfolgen in dem Teilnahmeformular des Auftraggebers, das Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist an der hierfür vorgesehenen Stelle.
Siehe Teilnahmeformular der Auftraggeberin zu folgenden Punkten
Zuschlagskriterien
Angebotspreis: I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. Hierfür werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte je Konzept zusammengezählt und durch den Wertungspreis gemäß Preisblatt (netto) dividiert. Die Zuschlagskennzahl ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches die höchste Zuschlagskennzahl erzielt. II. Angebotspreis: Die Zusammensetzung des Angebotspreis ergibt sich aus einer projektbezogenen Grundvergütung und erfolgsabhängigen Vergütungsanteilen, die in den Vergabeunterlagen für die Angebotsphase näher konkretisiert werden.
Leistungsbewertung in Form einer Vorstellung der Konzeption der Auftragnehmerin: I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. Hierfür werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte je Konzept zusammengezählt und durch den Wertungspreis gemäß Preisblatt (netto) dividiert. Die Zuschlagskennzahl ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches die höchste Zuschlagskennzahl erzielt. II. Leistungswertung: Die Leistungswertung erfolgt auf der Grundlage der Präsentation im Verhandlungsgespräch. Die Präsentation wird voraussichtlich im Rahmen eines Bietergesprächs per Video erfolgen. Dort stellt der Bieter sein Konzept zur Umsetzung des Projekts sowie sein Projektteam vor und beantwortet Rückfragen der Wertungsjury, bestehend aus Vertretern der Auftraggeberin. Die vergaberechtliche Wertung erfolgt im Rahmen einer Bieterpräsentation in Form eines Bietergesprächs, dessen Termin den Bietern im Rahmen der Angebotsphase rechtzeitig mitgeteilt wird. Bei der Bewertung der Ausführungen im Rahmen der Präsentation kann ein Bieter insgesamt zehn Punkte erhalten. Die Präsentation muss sich auf den konkreten Auftragsgegenstand beziehen. Das Leistungsangebot beinhaltet den vom Bieter angebotenen individuellen Lösungsweg für das jeweilige vom Auftraggeber vorgegebene Leistungsziel. Bei der Bewertung wird die Auftraggeberin das Folgende berücksichtigen: Der Bieter soll darlegen, welche Herausforderungen er für das konkrete Projekt erkannt hat und wie er die Leistungsaufgabe zu lösen gedenkt. Für die Auftraggeberin ist hier die Herangehensweise an das Projekt und dessen Durchführung von Relevanz. Ziel ist die Entwicklung eines tragfähigen Konzepts zur Entwicklung eines überregionalen Gewerbegebietes, in dessen Rahmen der Auftragnehmer unterstützt. Dies betrifft insbesondere die Umsetzung der Entwicklung des Gewerbegebiets unter Berücksichtigung der in dieser Auftragsbekanntmachung näher dargelegten Leistungsinhalte. Hierzu hat der Bieter auf die Besonderheiten, die sich in der Gemeinde Schiffdorf stellen, zu berücksichtigen und darzulegen. Hierzu soll der Bieter darstellen, welche besonderen Herausforderungen die Aufgaben der Entwicklung eines Gewerbegebiets stellen und wie er diese problemorientiert lösen möchte. Daneben erwartet die Auftraggeber in Darlegungen zur Projektorganisation für das Gesamtprojekt. Wichtig ist für die Auftraggeberin, dass der Bieter im Rahmen seiner Präsentation die Entwicklungsprozesse besonders hervorhebt und darlegt, wie er diese initiiert, organisiert und umsetzt. Zudem soll der Bieter darlegen, welche wesentlichen Leistungsinhalte sein Angebot beinhaltet und wie er den fachlich spezifischen Anforderungen der Auftraggeberin umsetzen möchte. Wichtig ist der Auftraggeberin insbesondere, dass bei den Darstellungen sämtliche relevanten Aspekte der Entwicklung eines Gewerbegebiets lösungsorientiert dargelegt werden. Dies beinhaltet insbesondere die Darlegung bei der Unterstützung zum Erwerb der Flächen, den Umgang und die Herangehensweise bei der Vermarktung der Flächen sowie die aus Sicht des Bieters weiteren relevanten Aspekte. Eine lösungsorientiere Präsentation hierzu wird positiv bewertet. Die im Rahmen der Präsentation erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht des Auftraggebers gelingt, den aufgezeigten Erfüllungsgrad zu gewährleisten: 0 Punkte erhält die Präsentationsleistung, wenn Darlegungen zu den bewertungsrelevanten Problemkreisen vollständig fehlen oder aus Sicht der Auftraggeberinnen völlig unbrauchbar sind. 2 Punkte werden vergeben, wenn die Präsentation aus Sicht der Auftraggeberin an erheblichen Mängeln leidet und höchstens in Teilen, aber im Ganzen nicht mehr brauchbar ist. 4 Punkte erhält der Bieter, wenn seine Präsentationsleistung an kleineren Mängeln leidet, aber trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch genügt. 6 Punkte werden vergeben, wenn die Präsentation aus Sicht der Auftraggeberin in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht. Der Bieter erhält 8 Punkte, wenn die Präsentation überzeugende Ausführungen enthält, die aus Sicht der Auftraggeberin über den durchschnittlichen Anforderungen liegen. 10 Punkte werden vergeben, wenn der Bieter sehr überzeugende Ausführungen im Rahmen seiner Präsentation tätigt, die aus Sicht der Auftraggeberin erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt und ein besonderes Maß der Zielerfüllung erwarten lässt. Die Bewertung der Präsentation erfolgt durch eine Wertungsjury, welche die Präsentationsleistungen einstimmig bewertet.
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