Frist abgelaufen

Ausschreibung von Leistungen im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Ammerland

Auftraggeber
Veröffentlicht
24.02.2025
Angebotsfrist
26.03.2025
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für den Landkreis Ammerland. Die zu befördernden Schüler wohnen im Gebiet des Landkreises Ammerland und besuchen überwiegend Schulen im Kreisgebiet, z. T. aber auch Schulen außerhalb des Landkreises. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen.
Vergabeunterlagen
30 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
24.02.25
Fragenfrist
13.03.25
Abgabefrist
26.03.25
Öffnung
26.03.25
Vertragsbeginn
14.08.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Westerstede, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@ammerland.de
Freischalten
Telefon
+49 448856-1500
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Zum Nachweis hat der Bieter im Wege einer Eigenerklärung Angaben über Referenzprojekte aus den Jahren 2024, 2023 und 2022 zu erbringen. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.

  • Eignungsleihe

    • Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird
    • der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des Verkehrsvertrags bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Für das eignungsverleihende Unternehmen sind daher mit dem Angebot Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zu den Russlandsanktionen einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
  • Bietergemeinschaften: Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Eine Beteiligung von Unternehmen an mehreren Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzend einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der Bietergemeinschaft zu verlangen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat auf einem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck zu erfolgen. Die Bietergemeinschaft muss im Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und auf dem Vordruck einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis je Los erhält den Zuschlag.

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Lose (30)

Vertragsentwurf37 KB16 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage89 KB6 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB12 Seiten
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