Veröffentlichung 20.01.25 | Abgabefrist 31.01.25 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Eignungskriterien
BL3 Referenzen Behandler: Sollte ein Bieter kein Referenz für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsleihgeber und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen einreichen Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen über die Behandlung, Verwertung von Siedlungsabfällen der AVV-Gruppe 20 03 mit Angabe von - Auftraggeber (inkl. Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer eines Ansprechpartners) - Tätigkeit - Zeitraum - Umfang der Tätigkeit
BB1 Unternehmensbeschreibung: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften einzureichen. Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Die Darstellung hat eine vollständige Liste der Gesellschafter bzw. Kommanditisten zu enthalten.
BB2 Registereintrag: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften einzureichen. Als Anlage ist ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt.
WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, die Behandlung-/Verwertungsleistungen übernehmen sollen und die Behandlungsfraktion mehr als 20 % der vertragsgegenständlichen Abfälle ausmacht. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen einreichen. Anzugeben ist der Gesamtumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 sowie der Mittelwert aus den drei Jahren.
WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, die Behandlung-/Verwertungsleistungen übernehmen sollen und die Behandlungsfraktion mehr als 20 % der vertragsgegenständlichen Abfälle ausmacht. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen einreichen. Anzugeben ist der Umsatz des Unternehmens aus der Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen oder vergleichbaren Abfällen in Anlagen wie der angebotenen Behandlungsanlage aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 sowie der Mittelwert aus den drei Jahren.
BL1 Qualitätssicherung bei Anlagen zur thermischen Behandlung: Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsleihgeber und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen einreichen. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" des jeweils vorgesehenen Abfallschlüssels AVV 02 03 04, 18 01 04, 18 01 09, 19 12 12, 20 01 28, 20 03 01, 20 03 03, 20 03 07 Sofern kein Efb-Zertifikat vorgelegt wird: Auszug aus der Anlagengenehmigung, aus dem hervorgeht, dass die vorgesehene(n) Anlage(n) zur Behandlung der vertragsgegenständlichen bzw. für diese Anlage vorgesehenen Abfälle zugelassen ist/sind. oder: Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff
Zuschlagskriterien
Entsorgungsentgelt: Preis EUR/t für die Entsorgung
CO2-Emissionsrechte: Der Bieter hat im Preisblatt anzugeben, mit welchen Verbrennungsmengen/Abfallarten er rechnet, für welche der AG Emissionsrechte finanzieren muss. Für die Zwecke der Angebotsbewertung werden diese Abfälle mit den Standardfaktoren aus Anhang 2, Teil 5 der EBeV (Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030) gewichtet, um den fossilen CO2-Ausstoß zu ermitteln. In der Angebotswertung werden die Kosten für CO2-Emissionsrechte mit netto 65 EUR pro Tonne CO2 angenommen.
Kosten für Umschlag und Transport: Der AG wird den Transport zur Behandlungsanlage außerhalb dieses Vertrags organisieren. Dessen Kosten sind gleichwohl bei der Angebotsbewertung zu berücksichtigen. Zur weiteren Erläuterung des Berechnungsverfahrens für die Transportkosten und die eingesetzten Parameter sowie die Möglichkeiten für einen Direkttransport, wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
umweltbezogene Bewertung: Gegenstand der umweltbezogenen Bewertung ist die Erzeugung bzw. Vermeidung des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2). Berücksichtigt werden dabei die CO2-Gutschriften aus der Strom- und Wärmeerzeugung aus den vertragsgegenständlichen Abfällen.
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