Frist abgelaufen

AWSH - Entsorgung von Restabfall

Die Angebotsfrist ist am 24. Januar 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 27. März 2025

  • EEW Energy from Waste GmbH, Helmstedt
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
12.11.2024
Angebotsfrist
24.01.2025
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Entsorgung von Restabfällen aus Haushaltungen und Gewerbe/sonstige Einrichtungen sowie Sperrmüll, der über Anlieferungen auf den Recyclinghöfen in den beiden Kreisen erfasst wird, insgesamt somit 110.000 t/a Siedlungsabfälle. Die Leistung wird in folgende Regionallose aufgeteilt: Los 1: Entsorgung von ca. 63.000 t/a Restabfall und Sperrmüll aus dem Kreis Stormarn Los 2: Entsorgung von ca. 47.000 t/a Restabfall und Sperrmüll aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
12.11.24
Abgabefrist
24.01.25
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Elmenhorst, Deutschland
E-Mail
t.hoeppner@awsh.de
Telefon
+4941518793258

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • BL4 Qualitätssicherung Annahmestelle: Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsleihgeber und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen einreichen. Hier sind nur dann Angaben zu machen, wenn eine separate Annahmestelle betrieben werden soll, die nicht identisch ist mit der primären Behandlungsanlage nach LU 1. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Lagern" oder "Befördern" des jeweils vorgesehenen Abfallschlüssels AVV 02 03 04, 18 01 04, 18 01 09, 19 12 12, 20 01 28, 20 03 01, 20 03 03, 20 03 07 oder: Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff

  • TL1 Mengenangaben zur/zu den Behandlungsanlagen: Es sind für die unter LU1 und LU2 angegebenen Anlagen anzugeben (in t/a): - genehmigte Kapazität - Jahresdurchsatz 2021 - Jahresdurchsatz 2022 - Jahresdurchsatz 2023 - fest kontrahierte Mengen im Vertragszeitraum (Zeitraum ggf. geeignet differenzieren)

  • TL2 Genehmigungs- bzw. Nutzungsvorbehalte

  • BB1 Unternehmensbeschreibung: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften einzureichen. Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Die Darstellung hat eine vollständige Liste der Gesellschafter bzw. Kommanditisten zu enthalten.

  • BB2 Registereintrag: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften einzureichen. Als Anlage ist ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt.

  • WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, die Behandlung-/Verwertungsleistungen übernehmen sollen und die Behandlungsfraktion mehr als 20 % der vertragsgegenständlichen Abfälle ausmacht. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen einreichen. Anzugeben ist der Gesamtumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 sowie der Mittelwert aus den drei Jahren.

Zuschlagskriterien

  • Entsorgungsentgelt: Preis EUR/t für die Entsorgung

  • CO2-Emissionsrechte: Der Bieter hat im Preisblatt anzugeben, mit welchen Verbrennungsmengen/Abfallarten er rechnet, für welche der AG Emissionsrechte finanzieren muss. Für die Zwecke der Angebotsbewertung werden diese Abfälle mit den Standardfaktoren aus Anhang 2, Teil 5 der EBeV (Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030) gewichtet, um den fossilen CO2-Ausstoß zu ermitteln. In der Angebotswertung werden die Kosten für CO2-Emissionsrechte mit netto 65 EUR pro Tonne CO2 angenommen.

  • Kosten für Umschlag und Transport: Der AG wird den Transport zur Behandlungsanlage außerhalb dieses Vertrags organisieren. Dessen Kosten sind gleichwohl bei der Angebotsbewertung zu berücksichtigen. Zur weiteren Erläuterung des Berechnungsverfahrens für die Transportkosten und die eingesetzten Parameter sowie die Möglichkeiten für einen Direkttransport, wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

  • umweltbezogene Bewertung: Gegenstand der umweltbezogenen Bewertung ist die Erzeugung bzw. Vermeidung des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2). Berücksichtigt werden dabei die CO2-Gutschriften aus der Strom- und Wärmeerzeugung aus den vertragsgegenständlichen Abfällen.

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf56 KB24 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
Projektplan156 KB8 Seiten
Vertragsbedingungen78 KB16 Seiten
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