Der bestehende Kindergarten der Ortsgemeinde Kröppen ist grundlegend sanierungsbedürftig und entspricht
darüber hinaus nicht den aktuellen brandschutztechnischen Anforderungen. Im Rahmen einer im Jahr 2021
durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden die grundsätzlichen Optionen Standorterhalt / Sanierung oder
Neubau geprüft. Als wirtschaftlichste Option hat sich ein Neubau an einem neuen Standort herauskristallisiert.
Ein Neubau kann den aktuell besten energetischen und pädagogischen Standard bei deutlich geringeren
Betriebskosten sicherstellen und damit den Bedürfnissen der wachsenden Ortsgemeinde nachhaltig gerecht
werden.
Ein Bauhof bzw. Gerätehalle, welche den Anforderungen an einen bedarfsorientierten Arbeitsplatz des
Gemeindearbeiters dienen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhanden. Auch wird ein Raum zur
Durchführung der Gemeinderatssitzungen, ein Multifunktionssaal und ein Besprechungszimmer für den
Ortsbürgermeister benötigt.
Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen zur technischen Ausrüstung i. S. v. § 73 VgV, Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI 2021 für den Neubau eines Gemeindezentrums (Bauhof/Gerätehalle, Ratssaal, Besprechungszimmer) und Kindergarten in 66957 Kröppen extern, auf der Grundlage einer ersten Entwurfsplanung zu vergeben.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag wird um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) erweitert, sofern die entsprechenden Fördermittel bewilligt sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufe.
Auf der Grundlage verschiedener Zuwendungsgeber sind die Kosten für das Gemeindezentrum und den
Kindergarten von Anfang an getrennt voneinander aufzuführen. Insbesondere ist den entsprechenden
Richtlinien der Fördermittelgeber Rechnung zu tragen.
Der Planentwurf trägt den Bedürfnissen der Ortsgemeinde Kröppen sowohl der Nutzung als auch dem
Umfang Rechnung.
Bedarf für Gebäudestruktur, Erschließung und Bauausführung ist der den Beschaffungsunterlagen
beigefügte Entwurf.
Für das Vorhaben wurde im Rahmen der Objektplanung ein erster Entwurf erstellt. Insoweit werden
seitens des Bauherrn freie Kapazitäten erwartet, damit eine entsprechende (unverzügliche) Zuarbeit
im Rahmen der zu ver-gebenden Planungsleistungen erfolgen kann.
Lose (1)
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