Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Rems-Murr-Kreises im Wirtschaftlichkeitslückenmodell

Auftraggeber
Veröffentlicht
25.01.2024
Angebotsfrist
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das Verfahren wurde als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt. Der Zweckverband Breitbandversorgung Rems-Murr hat im Auftrag der jeweiligen Kommunen zur Versorgung aller Haushalte, Gewerbetreibenden, Schulen und sonstigen institutionellen Nachfrager mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den Einzellosen 4, 5, 7, 10 und 12 unter dem Vorbehalt einer bestandskräftigen Erteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide durch den Bund und das Land Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.
Vergabeunterlagen
5 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
25.01.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
oth-mult
Erfüllungsort
Waiblingen, Deutschland
E-Mail
m.murer@rems-murr-kreis.de
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Telefon
+49 71515012085
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Website
https://www.rems-murr-kreis.de/startseite
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke

    • Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Wird eine rechnerische Differenz in Prozent von mehr als 100 (%) gegenüber dem Bestangebot ermittelt, so erhält das betreffende Angebot 0 Punkte.
    • Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 4) darzulegen.
  • 2. Realisierungszeitraum: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten ab In-Kraft-Treten des Zuwendungsvertrages (Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) bis zur vollständigen Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 2,0 Punkte weniger in der Bewertung. Wird eine rechnerische Differenz in Prozent von mehr als 100 (%) oder mehr gegenüber dem Bestangebot ermittelt, so erhält das betreffende Angebot 0 Punkte.

  • 3. Endkundenprodukte

    • Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet. Hierbei werden je Loskategorie (weiße Flecken/Schulen) jeweils unterschiedliche Endkundenprodukte herangezogen.
    • Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Rabatte werden dabei nicht berücksichtigt.
    • Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 3 anzugeben.
    • In den Losen betreffend den Schulausbau wird nachfolgendes Endkundenprodukt wie folgt bewertet:
    • Maximal können für das nachfolgende Schulprodukt 20 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für das Endkundenprodukt wird wie folgt bewertet:
    • Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 20 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,0 Punkte weniger in der Bewertung. Wird eine rechnerische Differenz in Prozent von mehr als 100 (%) oder mehr gegenüber dem Bestangebot ermittelt, so erhält das betreffende Angebot 0 Punkte.
    • - Schulkundenprodukt mit ≥ 1000 Mbit/s im Download und ≥ 200 Mbit/s im Upload (max. 20 Punkte)
    • In den Losen betreffend weiße Flecken werden nachfolgende Endkundenprodukte wie folgt bewertet:
    • Maximal können für die nachfolgenden Endkundenprodukte jeweils 10 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet:
    • Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 10 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkunden-preis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,0 Punkte weniger in der Bewertung.
    • Wird eine rechnerische Differenz in Prozent von mehr als 100 (%) oder mehr gegenüber dem Bestangebot ermittelt, so erhält das betreffende Angebot 0 Punkte.
    • - Privatkunden/ (Klein-)Gewerbekunden-Produkte mit ≥ 1000 Mbit/s im Download und ≥ 200 Mbit/s im Upload (max. 10 Punkte)
    • - Privatkundenprodukte mit 1000 Mbit/s symmetrisch (max. 10 Punkte)
  • 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden: Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alterativer Netztechnologien vorgelegt, wonach möglichst mind. 5 % (Schwellwert) der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spül-verfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.

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