Veröffentlichung 25.01.24 |
Zuschlagskriterien
1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
2. Realisierungszeitraum: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten ab In-Kraft-Treten des Zuwendungsvertrages (Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) bis zur vollständigen Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 2,0 Punkte weniger in der Bewertung. Wird eine rechnerische Differenz in Prozent von mehr als 100 (%) oder mehr gegenüber dem Bestangebot ermittelt, so erhält das betreffende Angebot 0 Punkte.
3. Endkundenprodukte
4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden: Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alterativer Netztechnologien vorgelegt, wonach möglichst mind. 5 % (Schwellwert) der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spül-verfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
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