Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.

Ausschreibungen von Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr

Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr mit Sitz in Waiblingen ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 1 aktive Ausschreibungen von insgesamt 4 erfassten Vergabeverfahren.

Als Vergabestelle schreibt Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Alle Ausschreibungen von Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.

Aktiv
1
Top Branche
Post- & Fernmeldedienste

Aktuelle Ausschreibungen

4 Ausschreibungen

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinden Allmersbach im Tal und Kaisersbach sowie der Stadt Fellbach im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.

Aktiv
Frist: 02.04.2026
Veröffentlicht: 04.02.2026
Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr

Die Gemeinden Allmersbach im Tal und Kaisersbach sowie die Stadt Fellbach (nachfolgend: "Konzessionsgeber") haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die Konzessionsgeber das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Dazu haben die Konzessionsgeber im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus haben die Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"" (VwV Gigabitmitfinanzierung) beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Gemeinden Allmersbach im Tal und Kaisersbach sowie die Stadt Fellbach haben den Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr (nachfolgend: "Zweckverband") im Wege einer Aufgabenübertragung u. a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Vergabestelle auftritt. Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Eine Erhöhung der in den Förderbescheiden benannten maximalen Fördersummen ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als - 520.000,00 EUR (netto) im Los 1, - 550.000,00 EUR (netto) im Los 2, - 380.000,00 EUR (netto) im Los 3 können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 sowie Ziff. 5 e) ee) der Vergabeunterlage) steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Eigenanteil der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt haushaltsrechtlich bereitgestellt werden kann. Das Verfahren wird einstufig ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bieter haben daher mit ihrem Erstangebot die unter Ziff. 5 e) bb) (2) der Vergabeunterlage genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Bieter können für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. In den Formularen "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und "Angebot" (Anlage 4) ist zwingend anzugeben, für welches Los bzw. welche Lose ein Angebot eingereicht wird. Der Zweckverband behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMBM6/documents heruntergeladen werden können.

Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten im Rems-Murr-Kreis im Wirtschaftlichkeitslückenmodell - II.

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 14.05.2025
Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr

Der Zweckverband Breitbandversorgung Rems-Murr hat im Auftrag der jeweiligen Kommunen zur Versorgung aller Haushalte mit breitbandigen Telekommunikationsdienstenden Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Einzellos 3 unter dem Vorbehalt einer bestandskräftigen Erteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide durch den Bund und das Land Baden-Württemberg in Auftrag gegeben. Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des§ 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Das Verfahren wurde einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt.

Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten im Rems-Murr-Kreis im Wirtschaftlichkeitslückenmodell - II.

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 21.06.2024
Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr

Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des§ 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Das Verfahren wurde einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt. Der Zweckverband Breitbandversorgung Rems-Murr hat im Auftrag der jeweiligen Kommunen zur Versorgung aller Haushalte mit breitbandigen Telekommunikationsdienstenden Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den Einzellosen 1 und 2 unter dem Vorbehalt einer bestandskräftigen Erteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide durch den Bund und das Land Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.

Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Rems-Murr-Kreises im Wirtschaftlichkeitslückenmodell

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 25.01.2024
Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das Verfahren wurde als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt. Der Zweckverband Breitbandversorgung Rems-Murr hat im Auftrag der jeweiligen Kommunen zur Versorgung aller Haushalte, Gewerbetreibenden, Schulen und sonstigen institutionellen Nachfrager mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den Einzellosen 4, 5, 7, 10 und 12 unter dem Vorbehalt einer bestandskräftigen Erteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide durch den Bund und das Land Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.

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Über diese Vergabestelle

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Häufige Fragen zu Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr aus Waiblingen. Aktuell sind 1 Ausschreibungen aktiv (von 4 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Post- & Fernmeldedienste. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

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Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsarten variieren je nach Zuständigkeitsbereich der Organisation. Typischerweise umfassen öffentliche Ausschreibungen Liefer-, Dienst- und Bauleistungen. Details zu den einzelnen Aufträgen finden Sie in den jeweiligen Vergabeunterlagen.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

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