Ausschreibungen Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr

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Post- & Fernmeldedienste
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Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Rems-Murr-Kreises im Wirtschaftlichkeitslückenmod

Abgelaufen
Frist: 23.07.2021
Veröffentlicht: 25.06.2021
Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr s...

Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Rems-Murr hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden.11 Städte und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis haben dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ Förderanträge gestellt und den Zweckverband im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt.

Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in weiteren unterversorgten Gebieten im Rems-Murr-Kreis im Wirtschaftlichkeitslückenmodell

Abgelaufen
Frist: 28.06.2022
Veröffentlicht: 18.05.2022
Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr

Der Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Daher sollen mit TK-Unternehmen Konzessionsverträge über den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden. ==================================================================== Vorliegend handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Unterschwellenbereich. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die vorliegende EU-Weite Bekanntmachung erfolgt freiwillig.

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in weiteren unterversorgten Gebieten im Rems-Murr-Kreis im Wirtschaftlichkeitslückenmodell - III.

Abgelaufen
Frist: 23.02.2024
Veröffentlicht: 12.12.2023
Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr

Der Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr (nachfolgend: „Zweckverband“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Zweckverband das Ziel, den Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Rems-Murr-Kreis sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Das vorliegende Verfahren wird als einstufiges Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb angelehnt an § 12 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 1 KonzVgV durchgeführt. Es wird auf die Bereichsausnahme in § 149 Nr. 8 GWB verwiesen; ohnehin wird der maßgebliche EU-Schwellenwert unterschritten. Gleichwohl wird das Verfahren an den Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) angelehnt und eine EU-weite Bekanntmachung freiwillig durchgeführt. Die Gemeinde Urbach sowie die Städte Fellbach und Waiblingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ Förderanträge für weiße Flecken gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Die Kommunen haben den Zweckverband im Wege einer Aufgabenübertragung u. a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Vergabestelle auftritt. Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinden Allmersbach im Tal und Kaisersbach sowie der Stadt Fellbach im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.

Abgelaufen
Frist: 02.04.2026
Veröffentlicht: 04.02.2026
Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr

Die Gemeinden Allmersbach im Tal und Kaisersbach sowie die Stadt Fellbach (nachfolgend: "Konzessionsgeber") haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die Konzessionsgeber das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Dazu haben die Konzessionsgeber im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus haben die Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"" (VwV Gigabitmitfinanzierung) beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Gemeinden Allmersbach im Tal und Kaisersbach sowie die Stadt Fellbach haben den Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr (nachfolgend: "Zweckverband") im Wege einer Aufgabenübertragung u. a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Vergabestelle auftritt. Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Eine Erhöhung der in den Förderbescheiden benannten maximalen Fördersummen ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als - 520.000,00 EUR (netto) im Los 1, - 550.000,00 EUR (netto) im Los 2, - 380.000,00 EUR (netto) im Los 3 können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 sowie Ziff. 5 e) ee) der Vergabeunterlage) steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Eigenanteil der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt haushaltsrechtlich bereitgestellt werden kann. Das Verfahren wird einstufig ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bieter haben daher mit ihrem Erstangebot die unter Ziff. 5 e) bb) (2) der Vergabeunterlage genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Bieter können für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. In den Formularen "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und "Angebot" (Anlage 4) ist zwingend anzugeben, für welches Los bzw. welche Lose ein Angebot eingereicht wird. Der Zweckverband behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMBM6/documents heruntergeladen werden können.

Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten im Rems-Murr-Kreis im Wirtschaftlichkeitslückenmodell - II.

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 14.05.2025
Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr

Der Zweckverband Breitbandversorgung Rems-Murr hat im Auftrag der jeweiligen Kommunen zur Versorgung aller Haushalte mit breitbandigen Telekommunikationsdienstenden Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Einzellos 3 unter dem Vorbehalt einer bestandskräftigen Erteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide durch den Bund und das Land Baden-Württemberg in Auftrag gegeben. Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des§ 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Das Verfahren wurde einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt.

Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Rems-Murr-Kreises im Wirtschaftlichkeitslückenmod

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 13.04.2022
Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr s...

Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Rems-Murr hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden.11 Städte und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis haben dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)" Förderanträge gestellt und den Zweckverband im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt.

Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten im Rems-Murr-Kreis im Wirtschaftlichkeitslückenmodell - II.

Keine Frist angegeben
Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr

Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des§ 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Das Verfahren wurde einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt. Der Zweckverband Breitbandversorgung Rems-Murr hat im Auftrag der jeweiligen Kommunen zur Versorgung aller Haushalte mit breitbandigen Telekommunikationsdienstenden Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den Einzellosen 1 und 2 unter dem Vorbehalt einer bestandskräftigen Erteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide durch den Bund und das Land Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.

Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Rems-Murr-Kreises im Wirtschaftlichkeitslückenmodell

Keine Frist angegeben
Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das Verfahren wurde als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt. Der Zweckverband Breitbandversorgung Rems-Murr hat im Auftrag der jeweiligen Kommunen zur Versorgung aller Haushalte, Gewerbetreibenden, Schulen und sonstigen institutionellen Nachfrager mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den Einzellosen 4, 5, 7, 10 und 12 unter dem Vorbehalt einer bestandskräftigen Erteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide durch den Bund und das Land Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.

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Über Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr

Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr mit Sitz in Waiblingen ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 9 erfassten Vergabeverfahren.

Als Vergabestelle schreibt Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr sind Post- & Fernmeldedienste (100%) und Telekommunikation (89%).

Alle Ausschreibungen von Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren.

Häufige Fragen zu Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr aus Waiblingen. Die Daten werden täglich aktualisiert (von 9 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Post- & Fernmeldedienste, Telekommunikation. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

Mit Bidfix können Sie kostenlos automatische Benachrichtigungen einrichten. Erstellen Sie ein Konto und definieren Sie Ihre Suchkriterien. Sie erhalten dann täglich Updates zu neuen Ausschreibungen von Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr – inklusive KI-gestützter Relevanzanalyse.

Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsverteilung bei Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr: Post- & Fernmeldedienste (100%), Telekommunikation (89%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

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