Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten im Rems-Murr-Kreis im Wirtschaftlichkeitslückenmodell - II.
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Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des§ 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Das Verfahren wurde
einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt.
Der Zweckverband Breitbandversorgung Rems-Murr hat im Auftrag der jeweiligen Kommunen zur Versorgung aller Haushalte mit breitbandigen Telekommunikationsdienstenden Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den Einzellosen 1 und 2 unter dem Vorbehalt einer bestandskräftigen Erteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide durch den Bund und das Land Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.
Lose (2)
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