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Berufsausbildung in außerbetrieblicher Einrichtung (integratives Modell) gem. § 16 SGB II i. V. m. § 76 SGB III

Auftraggeber
Veröffentlicht
15.06.2026
Angebotsfrist
15.07.2026
Die Stadt Hamm schreibt im Namen und auf Rechnung der Kommunales Jobcenter Hamm AöR (Auftraggeber) eine Maßnahme zur Berufsausbildung in außerbetrieblicher Einrichtung (integratives Modell) gemäß § 16 SGB II i. V. m. § 76 SGB II in einem offenen Verfahren aus.
Vergabeunterlagen
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
15.06.26
Fragenfrist
08.07.26
Abgabefrist
15.07.26
Vertragsbeginn
10.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Hamm, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
submission@stadt.hamm.de
Freischalten
Telefon
+49 2381176991
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV - Trägerzulassung - (1) Mit dem Angebot vorzulegen

    • (1.1) Vordruck D.1 Unternehmensangaben und Eigenerklärungen (Abschnitt II Ziffer 11)
    • Eigenerklärungen in Bezug auf die Trägerzulassung Zusicherung des Bieters/Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft, dass eine gemäß §§ 176 I, 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) vorliegt. Andernfalls Zusicherung des Bieters/Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft, dass eine erforderlichenfalls ortsbezogene Trägerzulassung spätestens zum Maßnahmebeginn vorliegen wird.
    • (1.2) Vordruck D.1.2 Vergabe von Unteraufträgen und Eignungsleihe
    • Nur dann auszufüllen, wenn ein Unterauftragnehmer eingeschaltet werden soll. Diese Erklärung ist bezüglich Art und Umfang der vom Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungen auszufüllen. Die namentliche Benennung sollte auch bereits mit dem Angebot erfolgen. Wenn dies allerdings zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht möglich sein sollte, muss die namentliche Benennung spätestens bis zur Zuschlagserteilung vorliegen. Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer
    • Verpflichtungserklärung, dass die vorgesehenen Unternehmen dem Bieter/der Bietergemeinschaft gegenüber gleichlautende schriftliche Erklärungen nach dem Vordruck D.1 Abschnitt II Ziffer 1 - 10 und -soweit notwendig- Vordruck D.1.3 abgeben. Erklärung, dass die vorstehenden Erklärungen vorliegen und kein für eine Unterbeauftragung vorgesehenes Unternehmen darin das Vorliegen von Ausschlussgründen bejaht hat. Falls nicht, verlangt die Vergabestelle die Übersendung der abgegebenen Erklärungen, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt.
    • (2) Nur auf besondere Aufforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) vorzulegen:
    • (2.1) Kopie des Zertifikats der Trägerzulassung nebst Anlage für die Trägerzulassung gemäß § 5 VI AZAV bezogen auf den jeweiligen Fachbereich. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über eine Trägerzulassung verfügen.
  • Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV - Referenzen - (1) Mit dem Angebot vorzulegen

    • (1.1) Vordruck D.2 Referenzliste Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge des Bieters, von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmern/Eignungsleihern.
    • Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten 3 Jahre (2022-2024) ausgeführt worden ist.
    • Vergleichbare Leistungen sind insbesondere:
    • - Außerbetriebliche Berufsausbildung in kooperativer/integrativer Form nach § 76 SGB III oder
    • - ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) nach § 75 SGB III (alte Fassung) oder
    • - Assistierte Ausbildung (begleitende Phase) nach § 74 SGB III i.V.m. § 75 SGB III oder
    • - Berufsvorbereitung gemäß § 51 SGB III
    • Referenzliste mit folgenden Angaben:
    • - Leistung / Maßnahmeart / Zielgruppe
    • - Teilnehmerzahl
    • - Durchführungsjahr/-zeitraum
    • - Durchführungsort
    • - Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer
    • (1.2) Vordruck D.1.2 Vergabe von Unteraufträgen und Eignungsleihe
    • Nur dann auszufüllen, wenn ein Unterauftragnehmer eingeschaltet werden soll. Diese Erklärung ist bezüglich Art und Umfang der vom Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungen auszufüllen. Die namentliche Benennung sollte auch bereits mit dem Angebot erfolgen. Wenn dies allerdings zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht möglich sein sollte, muss die namentliche Benennung spätestens bis zur Zuschlagserteilung vorliegen. Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer
    • Verpflichtungserklärung, dass die vorgesehenen Unternehmen dem Bieter/der Bietergemeinschaft gegenüber gleichlautende schriftliche Erklärungen nach dem Vordruck D.1 Abschnitt II Ziffer 1 - 10 und -soweit notwendig- Vordruck D.1.3 abgeben. Erklärung, dass die vorstehenden Erklärungen vorliegen und kein für eine Unterbeauftragung vorgesehenes Unternehmen darin das Vorliegen von Ausschlussgründen bejaht hat. Falls nicht, verlangt die Vergabestelle die Übersendung der abgegebenen Erklärungen, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt.
  • Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV - Einschlägige Aktivitäten - (1) Mit dem Angebot vorzulegen

    • (1.1) Sofern einschlägige Aktivitäten noch nicht bestehen, Beschreibung auf einem gesonderten Blatt, wie der Bieter ohne einschlägige Aktivitäten die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme erreichen wird. (Nur einzureichen, sofern keine Nachweise über bisherige einschlägige Aktivitäten mittels des Vordrucks D.2 [Referenzliste] vorgelegt werden können.)
    • (1.2) Vordruck D.1.2 Vergabe von Unteraufträgen und Eignungsleihe Nur dann auszufüllen, wenn ein Unterauftragnehmer eingeschaltet werden soll. Diese Erklärung ist bezüglich Art und Umfang der vom Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungen auszufüllen. Die namentliche Benennung sollte auch bereits mit dem Angebot erfolgen. Wenn dies allerdings zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht möglich sein sollte, muss die namentliche Benennung spätestens bis zur Zuschlagserteilung vorliegen.
    • Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer
    • Verpflichtungserklärung, dass die vorgesehenen Unternehmen dem Bieter/der Bietergemeinschaft gegenüber gleichlautende schriftliche Erklärungen nach dem Vordruck D.1 Abschnitt II Ziffer 1 - 10 und -soweit notwendig- Vordruck D.1.3 abgeben.
    • Erklärung, dass die vorstehenden Erklärungen vorliegen und kein für eine Unterbeauftragung vorgesehenes Unternehmen darin das Vorliegen von Ausschlussgründen bejaht hat. Falls nicht, verlangt die Vergabestelle die Übersendung der abgegebenen Erklärungen, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt.
  • Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV - Trägerzulassung - (1) Mit dem Angebot vorzulegen

    • (1.1) Vordruck D.1 Unternehmensangaben und Eigenerklärungen (Abschnitt II Ziffer 11)
    • Eigenerklärungen in Bezug auf die Trägerzulassung Zusicherung des Bieters/Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft, dass eine gemäß §§ 176 I, 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) vorliegt. Andernfalls Zusicherung des Bieters/Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft, dass eine erforderlichenfalls ortsbezogene Trägerzulassung spätestens zum Maßnahmebeginn vorliegen wird.
    • (1.2) Vordruck D.1.2 Vergabe von Unteraufträgen und Eignungsleihe
    • Nur dann auszufüllen, wenn ein Unterauftragnehmer eingeschaltet werden soll. Diese Erklärung ist bezüglich Art und Umfang der vom Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungen auszufüllen. Die namentliche Benennung sollte auch bereits mit dem Angebot erfolgen. Wenn dies allerdings zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht möglich sein sollte, muss die namentliche Benennung spätestens bis zur Zuschlagserteilung vorliegen. Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer
    • Verpflichtungserklärung, dass die vorgesehenen Unternehmen dem Bieter/der Bietergemeinschaft gegenüber gleichlautende schriftliche Erklärungen nach dem Vordruck D.1 Abschnitt II Ziffer 1 - 10 und -soweit notwendig- Vordruck D.1.3 abgeben. Erklärung, dass die vorstehenden Erklärungen vorliegen und kein für eine Unterbeauftragung vorgesehenes Unternehmen darin das Vorliegen von Ausschlussgründen bejaht hat. Falls nicht, verlangt die Vergabestelle die Übersendung der abgegebenen Erklärungen, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt.
    • (2) Nur auf besondere Aufforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) vorzulegen:
    • (2.1) Kopie des Zertifikats der Trägerzulassung nebst Anlage für die Trägerzulassung gemäß § 5 VI AZAV bezogen auf den jeweiligen Fachbereich. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über eine Trägerzulassung verfügen.
  • Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV - Referenzen - (1) Mit dem Angebot vorzulegen

    • (1.1) Vordruck D.2 Referenzliste Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge des Bieters, von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmern/Eignungsleihern.
    • Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten 3 Jahre (2022-2024) ausgeführt worden ist.
    • Vergleichbare Leistungen sind insbesondere:
    • - Außerbetriebliche Berufsausbildung in kooperativer/integrativer Form nach § 76 SGB III oder
    • - ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) nach § 75 SGB III (alte Fassung) oder
    • - Assistierte Ausbildung (begleitende Phase) nach § 74 SGB III i.V.m. § 75 SGB III oder
    • - Berufsvorbereitung gemäß § 51 SGB III
    • Referenzliste mit folgenden Angaben:
    • - Leistung / Maßnahmeart / Zielgruppe
    • - Teilnehmerzahl
    • - Durchführungsjahr/-zeitraum
    • - Durchführungsort
    • - Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer
    • (1.2) Vordruck D.1.2 Vergabe von Unteraufträgen und Eignungsleihe
    • Nur dann auszufüllen, wenn ein Unterauftragnehmer eingeschaltet werden soll. Diese Erklärung ist bezüglich Art und Umfang der vom Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungen auszufüllen. Die namentliche Benennung sollte auch bereits mit dem Angebot erfolgen. Wenn dies allerdings zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht möglich sein sollte, muss die namentliche Benennung spätestens bis zur Zuschlagserteilung vorliegen. Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer
    • Verpflichtungserklärung, dass die vorgesehenen Unternehmen dem Bieter/der Bietergemeinschaft gegenüber gleichlautende schriftliche Erklärungen nach dem Vordruck D.1 Abschnitt II Ziffer 1 - 10 und -soweit notwendig- Vordruck D.1.3 abgeben. Erklärung, dass die vorstehenden Erklärungen vorliegen und kein für eine Unterbeauftragung vorgesehenes Unternehmen darin das Vorliegen von Ausschlussgründen bejaht hat. Falls nicht, verlangt die Vergabestelle die Übersendung der abgegebenen Erklärungen, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt.
  • Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV - Einschlägige Aktivitäten - (1) Mit dem Angebot vorzulegen

    • (1.1) Sofern einschlägige Aktivitäten noch nicht bestehen, Beschreibung auf einem gesonderten Blatt, wie der Bieter ohne einschlägige Aktivitäten die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme erreichen wird. (Nur einzureichen, sofern keine Nachweise über bisherige einschlägige Aktivitäten mittels des Vordrucks D.2 [Referenzliste] vorgelegt werden können.)
    • (1.2) Vordruck D.1.2 Vergabe von Unteraufträgen und Eignungsleihe Nur dann auszufüllen, wenn ein Unterauftragnehmer eingeschaltet werden soll. Diese Erklärung ist bezüglich Art und Umfang der vom Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungen auszufüllen. Die namentliche Benennung sollte auch bereits mit dem Angebot erfolgen. Wenn dies allerdings zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht möglich sein sollte, muss die namentliche Benennung spätestens bis zur Zuschlagserteilung vorliegen.
    • Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer
    • Verpflichtungserklärung, dass die vorgesehenen Unternehmen dem Bieter/der Bietergemeinschaft gegenüber gleichlautende schriftliche Erklärungen nach dem Vordruck D.1 Abschnitt II Ziffer 1 - 10 und -soweit notwendig- Vordruck D.1.3 abgeben.
    • Erklärung, dass die vorstehenden Erklärungen vorliegen und kein für eine Unterbeauftragung vorgesehenes Unternehmen darin das Vorliegen von Ausschlussgründen bejaht hat. Falls nicht, verlangt die Vergabestelle die Übersendung der abgegebenen Erklärungen, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt.

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