Die ÖBB-Infrastruktur AG (FN 71396 w) und die BE Energy GmbH (FN 572774 s) sind eine öffentlich-öffentliche Kooperation im Rahmen eines gemeinsamen Joint Ventures (in der Folge „JV“) für die Realisierung von Windkraft- und Photovoltaikprojekten zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern eingegangen (siehe Bekanntmachung "Strombezug im Rahmen einer öffentlich-öffentlichen Kooperation" zu OJ S 106/2024 03/06/2024).
Im Zusammenhang mit dem JV haben die Parteien jeweils die Bestimmungen des Bundesvergabegesetz 2018 (in der Folge „BVergG“) anzuwenden, sofern dies zwingend erforderlich ist. Dies gilt insbesondere im Fall von Beschaffungen von Leistungen, die vom Anwendungsbereich des BVergG erfasst sind und soweit keine Ausnahmebestimmungen für diese gelten.
Die BE Energy GmbH beschafft jene Leistungen, die in das JV eingebracht werden sollen, einerseits über ihre Tochtergesellschaft, die SonnenBau GmbH, und andererseits über Dritte am Markt.
Die Erbringung von Leistungen für das JV bzw. die Beschaffung dieser Leistungen erfolgt im Anwendungsbereich der Freistellungsentscheidung der Europäischen Kommission vom 7.7.2008 zur Freistellung der Erzeugung von Strom in Österreich von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste („Freistellungsentscheidung“).
Sofern die SonnenBau GmbH für die BE Energy GmbH Leistungen erbringt, wird wiederum die SonnenBau GmbH diese Leistungen am Markt unter sinngemäßer Anwendung der nationalen bzw. unionsrechtlichen vergaberechtlichen Grundsätze transparent beschaffen. Eine Verpflichtung zur Beschaffung unter Anwendung des BVergG besteht insbesondere im Anwendungsbereich der Freistellungsentscheidung jedoch nicht. Dasselbe gilt für den Fall, dass die BE Energy GmbH Leistungen durch Dritte beschafft. Auch in diesem Fall wird die BE Energy GmbH diese Leistungen am Markt unter sinngemäßer Anwendung der nationalen bzw. unionsrechtlichen vergaberechtlichen Grundsätze transparent beschaffen.
Diese so zu beauftragenden Leistungen betreffen insbesondere die derzeit avisierten Projekte PV Parndorf, PV Donnerskirchen, PV Neudörfl, Windpark Baumgarten/Zagersdorf und sind grundsätzlich insbesondere den CPV Codes 09330000-1 (Solarenergie), 09331200-0 (Photovoltaische Solarmodule/Solarzellen), 45251160-0 (Windenergieanlagen), 45000000-7 (Bauarbeiten), 51100000-3 (Installation von elektrischen und mechanischen Einrichtungen), 71000000-8 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) bzw 71320000-7 (Planungsleistungen im Bauwesen) zuzuordnen.
Bei den für die Umsetzung der oben genannten Projekte zu beschaffenden Leistungen handelt es sich insbesondere um folgende Leistungen:
- Beschreibung der PV-Anlagen: PV-Paneele, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Verkabelung
- Beschreibung der Windenergie-Anlagen: Gesamte Windturbine (inkl Fundament, Turm, Turbinenhaus, Rotorblätter, Verkabelung etc).
- Dienstleistungen: Planungs- und Projektentwicklungsleistungen, Windmessungen, Installationsleistungen, Errichtung von Zuwegungen, Baustelleneinrichtung.
Das geschätzte Gesamtprojektvolumen für die von der BE Energy GmbH zu beschaffenden Leistungen umfasst bis zu EUR 50 Mio.