Frist abgelaufen

Beschaffung einer Drehleiter DLAK 23/12 für die Feuerwehr Triptis

Die Angebotsfrist ist am 17. Januar 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 02. Mai 2024

  • MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, Chemnitz · 134.232 € (Beschaffung Drehleiter DLAK 23/12 - Fahrgestell)
  • Rosenbauer Deutschland GmbH, Karlsruhe · 785.638 € (Beschaffung Drehleiter DLAK 23/12 - Feuerwehrtechnischer Aufbau)
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
08.12.2023
Angebotsfrist
17.01.2024
Beschaffung einer Drehleiter vom Typ DLAK 23/12 nach EN 1846 und EN 14043 (vollautomatische Drehleitern) für die Feuerwehr Triptis
3 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
08.12.23
Abgabefrist
17.01.24
Öffnung
18.01.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Triptis, Deutschland
E-Mail
vergabe@triptis.de
Telefon
+49 364823590
Website
https://www.triptis.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufsregister - Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB bzw. das ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - Eigenerklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen - Eigenerklärung, dass sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ auch für diese abzugeben. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.

  • Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“auch für diese abzugeben. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.

  • Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden - Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben: - Liste mit drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Kalenderjahren mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen genannten Angaben Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf37 KB4 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage89 KB16 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB32 Seiten
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