Veröffentlichung 03.07.26 | Abgabefrist 17.07.26 | Öffnung 17.07.26 | Vertragsbeginn 01.08.26 |
Eignungskriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (L) EigE Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. Komm EU (L) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur Eignung Berufsausübung sind folgende Angaben erforderlich: - Angabe Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe d - Eintragung in das Berufsregister und Buchstabe h - Bestätigung Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (L) EigE Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. Komm EU (L) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur Eignung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben erforderlich: - Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre (die Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen) gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE – Buchstabe a - Erklärung Insolvenz und Liquidation gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe e. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (L) EigE Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. Komm EU (L) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur Eignungsprüfung technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung Angaben von drei Referenzen in den letzten 3 Jahren (die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind) gemäß Formblatt KEV Komm EU (L) EigE - Buchstabe b - Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen gemäß Formblatt KEV Komm EU (L) EigE Buchstabe c - Sonstige Eigenerklärungen: Bestätigung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt gemäß Formblatt KEV Komm EU (L) EigE - Buchstabe f - Bestätigung über Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß Formblatt KEV Komm EU (L) EigE- Buchstabe g. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionsvorschriften der EU Die Eigenerklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten und ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
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