Fragenfrist 23.06.26 | Veröffentlichung 02.07.26 | Teilnahmefrist 19.07.26 |
Eignungskriterien
Als Bieter werden nur Unternehmen zugelassen, die ihre persönliche Lage gem. § 44 VgV wie folgt nachweisen können: a) Kurze Eigendarstellung des Bieters (Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur wie zum Beispiel Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, mit der Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie gegebenenfalls zur zuständigen Niederlassung). b) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Vorlage einer Kopie ist ausreichend. c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB [vgl. Formblatt "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"]. d) Eigenerklärung, dass das Unternehmen die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern, sowie der Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat [vgl. Formblatt "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"]. e) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist [vgl. Formblatt "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"]. f) Eigenerklärung über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen [vgl. Formblatt "11 Dezernat 2 Bewerbungsportal Erklärung Russland"].
Bitte beachten Sie die Anlage 1 "Mindestanforderungen/Ausschlusskriterien" sowie die Anlage 3 "Soll-Kriterien". Beide Dokumente finden Sie unter der Rubrik "Teilnahmeunterlagen ->Leistungsbeschreibungen".
Zuschlagskriterien
Kosten: Die Bewertung der Kosten erfolgt auf Grundlage der eingereichten Kostenbeschreibung (Anlage2). Berücksichtigt werden die Gesamtkosten über die vorgesehene Vertragslaufzeit (Pkt. 1.2 der Leistungsbeschreibung). Die Preisangaben sind in Brutto (inkl. MwSt.) anzugeben. Eine mögliche Kostenerhöhung kann erst 42 Monate nach Projektabnahme erfolgen. Die Berechnung der Gesamtpunktzahl erfolgt nach der unter Punkt 3.4.1. in der Leistungsbeschreibung bekanntgegebenen Formel. Das preisgünstigste Angebot erhält 10 Punkte. Die weiteren Angebote erhalten entsprechend dem Verhältnis ihres Angebotspreises zum niedrigsten Angebotspreis eine anteilige Punktzahl. Die Punkte werden auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet
Soll-Kriterien (fachliche Anforderungen): Die Bewertung der Soll-Kriterien erfolgt anhand der in Anlage 3 definierten funktionalen und qualitativen Anforderungen. Die Bieter haben anzugeben, in welchem Umfang die jeweiligen Anforderungen erfüllt werden. - Erfüllt: 2 Punkte - Teilweise Erfüllt: 1 Punkt - Nicht erfüllt: 0 Punkte Die maximale Punktzahl ergibt sich aus der Summe aller gewichteten Kriterien (Gewichtung 1 / 3 / 6 multipliziert mit 2 Punkten). Die Normierung erfolgt nach der unter Punkt 3.4.2 in der Leistungsbeschreibung bekanntgegebenen Formel.
Testung: Ein wesentlicher Bestandteil der Angebotsbewertung ist die praktische Testung der angebotenen Systeme. Die Testung erfolgt zweistufig und wird durch zwei voneinander getrennte Testgruppen (fachlich-technisch vs. praxisorientiert) der Leibniz Universität Hannover durchgeführt. Ziel der Testung ist es, einerseits die Erfüllung der fachlichen Anforderungen sicherzustellen und andererseits die Benutzerfreundlichkeit sowie die Praxistauglichkeit der Systeme zu bewerten. Test 1: Prüfung der Muss- und Soll-Kriterien (Projektgruppe fachlich-technisch) Der erste Test wird durch die Projektgruppe durchgeführt, die aus einschlägigen Fachpersonen besteht. Gegenstand dieses Tests ist ausschließlich die Überprüfung, ob die definierten Muss- und Soll-Kriterien durch die angebotenen Systeme erfüllt werden. Die Bewertung erfolgt hierbei nicht in Form einer qualitativen oder punktbasierten Bewertung, sondern ausschließlich als formale Prüfung mit den Ergebnissen: erfüllt / nicht erfüllt / konnte nicht getestet werden Ziel dieses Tests ist die Feststellung der fachlichen und funktionalen Eignung sowie der Übereinstimmung mit den vorgegebenen Anforderungen. Test 2: Bewertung der Benutzerfreundlichkeit (Anwendendengruppe praxisorientiert)) Der zweite Test wird durch eine Anwendendengruppe durchgeführt, die sich aus etwa zehn Personen aus verschiedenen Organisationseinheiten der Leibniz Universität Hannover zusammensetzt: - zwei Personen aus dem Dezernat für Personal und Recht - zwei Personen aus dem Personalrat - sechs Personen aus Fakultäten, Instituten und Zentralen Einrichtungen Diese Testgruppe bewertet die Benutzerfreundlichkeit und Praxistauglichkeit der Systeme anhand eines strukturierten Fragenkatalogs. Die Testung erfolgt über einen Zeitraum von sechs Wochen. Dabei prüft jedes Mitglied der Anwendendengruppe alle Systeme eigenständig. Die Erfassung der Testergebnisse erfolgt über einen digitalen Fragebogen (LimeSurvey), der die definierten Testkriterien abbildet. Die Bewertung erfolgt anhand einer Skala von 1 bis 5, wobei: - 1 = schlechteste Bewertung - 5 = beste Bewertung Kriterien, die als "konnte nicht getestet werden" bewertet werden, werden bei der Berechnung der Gesamtbewertung nicht berücksichtigt, sofern die fehlende Testbarkeit nicht vom Bieter zu vertreten ist. Andernfalls erfolgt eine Bewertung mit 0 Punkten. Alle Bewertungen sind durch kurze Begründungen zu ergänzen, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen. Für jedes System werden die Einzelbewertungen der Testpersonen gemittelt. Auf Basis dieses arithmetischen Mittels wird die Punktzahl PT ermittelt.
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