Zuschlag erteilt am 03. Juli 2025
Veröffentlichung 03.07.25 |
Zuschlagskriterien
Produktqualität anhand der Bemusterung: Für die Bewertung der Produktqualität greift der Auftraggeber auf die Bewertung der Produktqualität anhand der Bemusterung aus dem nicht offenen Verfahren zurück. Die von dem Bieter erzielten qualitativen Leistungspunkte aus dem nicht offenen Verfahren werden daher in das gegenständliche Verhandlungsverfahren übernommen. Eine erneute Anlieferung von Möbeln und Produkten für die Bemusterung findet daher nicht statt. Soweit ein Bieter eine erneute Bemusterung einzelner Produkte wünscht, hat er dies zu einem von dem Auftraggeber festgelegten Zeitpunkt mitzuteilen, damit der Auftraggeber für alle Bieter eine einheitliche Regelung aufstellen kann. Sollte bis zu dem angegebenen Zeitraum keine Mitteilung eines Bieters eingehen, geht der Auftraggeber von dem Einverständnis des Bieters aus im Hinblick auf das beschriebene Vorgehen.
Gesamtpreis (brutto): Der wertungsrelevante Preis (P) ist der Gesamtpreis (brutto) (Angebotspreis (brutto) abzüglich des Abschlags) gemäß Anlage 803 "Mengengerüst_Preisblatt".
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