Frist abgelaufen

Beschaffung von Büromöbeln

Die Angebotsfrist ist am 07. März 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Beschaffung von Büromöbeln.

Zeitplan

Veröffentlichung
20.02.25
Fragenfrist
28.02.25
Teilnahmefrist
07.03.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
835.874 €
Erfüllungsort
München, Deutschland
Vertragslaufzeit
24 Tage
E-Mail
vergabe@kuvb.de
Telefon
+49 89 36093-134
Website
https://kuvb.de/service/ausschreibungen/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Bietergemeinschaften: Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.

  • Ausschlussgründe: Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

  • Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmean-trag ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV mit dem Teilnahmeantrag vorlegt.

  • Unternehmensbezogene Referenzprojekte

    • 1. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Lieferleistungen von Möbeln und Produkten (Sideboards in der Maßeinheit 3 OH, Seminartische und Seminarstühle sowie ggf. Akustikpaneele) einzureichen. Der Bieter hat in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat)
    • - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Lieferleistung der folgenden Möbel und Produkte: (1) Sideboard in der Maßeinheit 3 OH (Platz für 3 Reihen von Ordnern übereinander) mit folgenden Maßen: - Gesamthöhe 3 OH - Höhe: Zwischen einschließlich 1.092,5 mm bis einschließlich 1.207,5 mm - Breite: Zwischen einschließlich 855 mm bis einschließlich 945 mm - Tiefe: Zwischen einschließlich 408,5 mm bis einschließlich 451,5 mm Mindestmenge: Mindestens 60 Stück
    • unter Angabe der konkret gelieferten Menge. (2) Seminartisch in der folgenden Ausführung: - auf Rollen und - klappbar
    • und mit folgenden Maßen: - Länge: Zwischen einschließlich 1.552 mm bis einschließlich 1.648 mm - Breite: Zwischen einschließlich 776 mm bis einschließlich 824 mm
    • Mindestmenge: Mindestens 10 Stück
    • unter Angabe der konkret gelieferten Menge. (3) Seminarstuhl in der folgenden Ausführung: - mit Armlehnen und - Vierfuß-Gestell
    • und mit folgenden Maßen: - Höhe: Zwischen einschließlich 729 mm bis einschließlich 891 mm - Breite: Zwischen einschließlich 540 mm bis einschließlich 600 mm - Tiefe: Zwischen einschließlich 495 mm bis einschließlich 605 mm - Sitzhöhe: Zwischen einschließlich 414 mm bis einschließlich 506 mm Mindestmenge: Mindestens 45 Stück
    • unter Angabe der konkret gelieferten Menge. (4) Akustikpaneel mit folgenden Maßen: - Höhe: Zwischen einschließlich 650 mm bis einschließlich 750 mm - Breite: 1.800 mm - Tiefe: Zwischen einschließlich 28,5 mm bis einschließlich 31,5 mm Mindestmenge: Mindestens 70 Stück
    • unter Angabe der konkret gelieferten Menge. Das von dem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eingereichte unternehmensbezogene Referenzprojekt muss im Rahmen eines Lieferauftrags nach der Bestellung durch den Auftraggeber mindestens die Lieferung von (1) Sideboards in der Maßeinheit 3 OH (Platz für 3 Reihen von Ordnern übereinander) mit folgenden Maßen: - Gesamthöhe 3 OH - Höhe: Zwischen einschließlich 1.092,5 mm bis einschließlich 1.207,5 mm - Breite: Zwischen einschließlich 855 mm bis einschließlich 945 mm - Tiefe: Zwischen einschließlich 408,5 mm bis einschließlich 451,5 mm Mindestmenge: Mindestens 60 Stück
    • (2) Seminartischen in der folgenden Ausführung: - auf Rollen und - klappbar
    • und mit folgenden Maßen: - Länge: Zwischen einschließlich 1.552 mm bis einschließlich 1.648 mm - Breite: Zwischen einschließlich 776 mm bis einschließlich 824 mm
    • Mindestmenge: Mindestens 10 Stück
    • (3) Seminarstühlen in der folgenden Ausführung: - mit Armlehnen und - Vierfuß-Gestell
    • und mit folgenden Maßen: - Höhe: Zwischen einschließlich 729 mm bis einschließlich 891 mm - Breite: Zwischen einschließlich 540 mm bis einschließlich 600 mm - Tiefe: Zwischen einschließlich 495 mm bis einschließlich 605 mm - Sitzhöhe: Zwischen einschließlich 414 mm bis einschließlich 506 mm Mindestmenge: Mindestens 45 Stück
    • beinhaltet haben (Mindestanforderung). Daneben kann der betreffende Lieferauftrag auch die Lieferung von Akustikpaneelen mit folgenden Maßen: Höhe: Zwischen einschließlich 650 mm bis einschließlich 750 mm, Breite: 1.800 mm, Tiefe: Zwischen einschließlich 28,5 mm bis einschließlich 31,5 mm
    • von mindestens 70 Stück, beinhaltet haben. - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer
    • ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
    • ausführender Unterauftragnehmer)
    • - Erbringungszeitraum (Lieferung der angegebenen Möbel und Produkte zwischen dem 01.01.2022 bis spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren), jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ) (Mindestanforderung) sowie unter Angabe der Lieferfrist (in Wochen) nach der Bestellung durch den Auftraggeber
    • - Öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass der Erbringungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann
    • weil der Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bieter und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das alle aufgestellten (Mindest-)Anforderungen erfüllt, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Bei Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben, das in Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllt
    • außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht hat.
  • Unternehmensbezogene Referenzprojekte: (Fortsetzung) Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender In-formationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

  • (Fortsetzung) Auswahlkriterien

    • (Fortsetzung) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt und maximal drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Lieferleistungen von Möbeln und Produkten (Sideboards in der Maßeinheit 3 OH, Seminartische und Seminarstühle sowie ggf. Akustikpaneele) einzureichen. Hinweis: Jedes von dem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eingereichte unternehmensbezogene Referenzprojekt muss jeweils im Rahmen eines Lieferauftrags nach der Bestellung durch den Auftraggeber mindestens die Lieferung von (1) Sideboards in der Maßeinheit 3 OH (Platz für 3 Reihen von Ordnern übereinander) mit folgenden Maßen: - Höhe: Zwischen einschließlich 650 mm bis einschließlich 750 mm - Breite: 1.800 mm - Tiefe: Zwischen einschließlich 28,5 mm bis einschließlich 31,5 mm Mindestmenge: Mindestens 60 Stück
    • (2) Seminartischen in der folgenden Ausführung: - auf Rollen und - klappbar
    • und mit folgenden Maßen: - Länge: Zwischen einschließlich 1.552 mm bis einschließlich 1.648 mm - Breite: Zwischen einschließlich 776 mm bis einschließlich 824 mm
    • Mindestmenge: Mindestens 10 Stück
    • (3) Seminarstühlen in der folgenden Ausführung: - mit Armlehnen und - Vierfuß-Gestell
    • und mit folgenden Maßen: - Höhe: Zwischen einschließlich 729 mm bis einschließlich 891 mm - Breite: Zwischen einschließlich 540 mm bis einschließlich 600 mm - Tiefe: Zwischen einschließlich 495 mm bis einschließlich 605 mm - Sitzhöhe: Zwischen einschließlich 414 mm bis einschließlich 506 mm Mindestmenge: Mindestens 45 Stück
    • beinhaltet haben (Mindestanforderung). Daneben kann der betreffende Lieferauftrag auch die Lieferung von Akustikpaneelen mit folgenden Maßen: Höhe: Zwischen einschließlich 650 mm bis einschließlich 750 mm, Breite: 1.800 mm, Tiefe: Zwischen einschließlich 28,5 mm bis einschließlich 31,5 mm
    • von mindestens 70 Stück, beinhaltet haben. Soweit mehr als die Mindestzahl von fünf (5) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebotsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien (1.) bis (5.) vornehmen: Das Zeichen "<=" bedeutet "kleiner gleich"
    • das Zeichen ">=" bedeutet "größer gleich". (1.) Das unternehmensbezogene Referenzprojekt betrifft die früher ausgeführte Lieferleistung von Sideboards in der Maßeinheit 3 OH (Platz für 3 Reihen von Ordnern übereinander) mit folgenden Maßen: Gesamthöhe 3 OH
    • Höhe: Zwischen einschließlich 1.092,5 mm bis einschließlich 1.207,5 mm
    • Breite: Zwischen einschließlich 855 mm bis einschließlich 945 mm
    • Tiefe: Zwischen einschließlich 408,5 mm bis einschließlich 451,5 mm Punkte >= 120 Stück 5 Punkte = 60 Stück 0 Punkte < 60 Stück Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit der Lieferumfang des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 60 Stück und 120 Stück liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einem Lieferumfang des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 90 Stück Sideboards in der Maßeinheit 3 OH erhält der Bieter 2,50 Punkte. (2.) Das unternehmensbezogene Referenzprojekt betrifft die früher ausgeführte Lieferleistung von Seminartischen in der folgenden Ausführung: auf Rollen und klappbar
    • und mit folgenden Maßen: Länge: Zwischen einschließlich 1.552 mm bis einschließlich 1.648 mm
    • Breite: Zwischen einschließlich 776 mm bis einschließlich 824 mm Punkte >= 10 Stück 5 Punkte = 5 Stück 0 Punkte < 5 Stück Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit der Lieferumfang des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 5 Stück und 10 Stück liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einem Lieferumfang des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 8 Stück Seminartischen erhält der Bieter 3,00 Punkte. (3.) Das unternehmensbezogene Referenzprojekt betrifft die früher ausgeführte Lieferleistung von Seminarstühlen in der folgenden Ausführung: mit Armlehnen und Vierfuß-Gestell
    • und mit folgenden Maßen: Höhe: Zwischen einschließlich 729 mm bis einschließlich 891 mm
    • Breite: Zwischen einschließlich 540 mm bis einschließlich 600 mm
    • Tiefe: Zwischen einschließlich 495 mm bis einschließlich 605 mm
    • Sitzhöhe: Zwischen einschließlich 414 mm bis einschließlich 506 mm Punkte >= 90 Stück 5 Punkte = 40 Stück 0 Punkte < 40 Stück Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit der Lieferumfang des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 40 Stück und 90 Stück liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einem Lieferumfang des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 65 Stück Seminarstühlen erhält der Bieter 2,50 Punkte. (4.) Das unternehmensbezogene Referenzprojekt betrifft die früher ausgeführte Lieferleistung von Akustikpaneelen folgenden Maßen: Höhe: Zwischen einschließlich 650 mm bis einschließlich 750 mm
    • Breite: 1.800 mm
    • Tiefe: Zwischen einschließlich 28,5 mm bis einschließlich 31,5 mm Punkte >= 150 Stück 5 Punkte = 70 Stück 0 Punkte < 70 Stück Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit der Lieferumfang des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 70 Stück und 150 Stück liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einem Lieferumfang des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 110 Stück Akustikpaneelen erhält der Bieter 2,50 Punkte. (5.) Lieferfrist des unternehmensbezogenen Referenzprojekts nach der Bestellung durch den Auftraggeber Punkte > 12 Wochen 0 Punkte 12 Wochen 1 Punkt 11 Wochen 2 Punkte <= 10 Wochen 3 Punkte Die erzielten Punkte für die Auswahlkriterien (1.) bis (5.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 23,00 Punkte (5,00 + 5,00 + 5,00 + 5,00 + 3,00) erzielt werden.

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