Veröffentlichung 10.11.23 | Abgabefrist 24.11.23 | Öffnung 24.11.23 |
Eignungskriterien
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und Nr. 7 der Auflistung der Bieter-nachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Be-darf) sowie 6, 11, 12 und 16 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertre-tungsberechtigten Personen sind, einzureichen. Weiterhin hat der Bieter seinen Angebotsunterlagen einen Auszug aus dem Bundeszentralregister beizufügen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste mit mindestens drei Referenzen einer vergleichbaren Tätigkeit des Unternehmens und der vor Ort eingesetzten Führungskräfte (Arbeit mit Flüchtlingen, Asylbegehrenden oder mit Personen mit sonstigem Migrationshintergrund) in den letzten drei Jahren, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Sollte der Platz dort nicht ausreichen, können die Angaben auf einer gesonderten Anlage getätigt werden. Darüber hinaus ist zur Erfüllung der Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal in dem Umfang entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) einzusetzen. Dies hat der Bieter in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zuzusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen. Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in der jeweiligen Eigenerklärung aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Es bleibt dem Bieter vorbehalten, bereits mit Angebotsabgabe Qualifizierungsnachweise (nichtbeglaubigte Kopie) einzureichen. Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: - erweiterte Führungszeugnisse (Belegart "OE" zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der Messehalle 13 eingesetzte Personal, bzw. eine Eigenerklärung "Führungszeugnis", sofern ein Führungszeugnis nicht zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme vorliegt (Die LAB NI behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung auszuschließen.) - Qualifizierungsnachweise des einzusetzenden Personals gem. Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu erklären, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. - 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.8 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) verwiesen.
Zuschlagskriterien
Preis: Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Tabelle bewertet: Belegung Preisbewertung: Max. Punktzahl a. Bis zu 1.000 Personen 35 % 350 b. 1.001 - 2.000 Personen 40 % 400 c. 2.001 - 3.000 Personen 15 % 150 e. Herrichtung (je Stunde) 10 % 100 Bei der Bewertung des Gesamtpreises werden die einzelnen Positionen mit den in der Tabelle angegeben Prozenten berechnet. Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis pro Monat erhält die maximale Punktzahl. Ausgehend hiervor erfolgt für die anderen Angebot ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel (anhand der Staffel 1 mit bis zu 1.000 Personen): Bei einem um 10% höheren Preis im Vergleich zum niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10% der maximal erreichten Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 225 Punkte von 250 möglichen Punkten. Sollten mehrere Angebote nach Bewertung aller Unterpunkte die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigeren Pauschalpreis pro Monat für den Be-trieb einer Notunterkunft für 1.001 - 2.000 anspruchsberechtigte Personen erteilt. Die Konzepte sind nicht bewertungsrelevant. Ein Angebot wird jedoch vom Verfahren ausgeschlossen, wenn kein Konzept eingereicht wurde. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 22. Dezember 2023. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
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