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Betrieb eines Busersatzverkehrs über den NOK von Neuwittenbek bis Kiel-Suchsdorf vom 04.01.-19.11.2027

Auftraggeber
Veröffentlicht
07.08.2026
Angebotsfrist
08.09.2026
Das Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal wird im Zuge der laufenden Baumaßnahme "Ersatzneubau der Levensauer Hochbrücke" im Jahr 2027 den Ersatz der bestehenden Alten Levensauer Hochbrücke durch eine neue Brücke vornehmen. Als Folge dieser Maßnahme werden die überführten Verkehrswege Straße und Bahn sowie der Geh- und Radweg temporär nicht mehr vorhanden sein. Da für Fußgänger und Fahrradfahrer an dieser Stelle keine andere Möglichkeit der NOK-Querung besteht, muss gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 22.11.2017 eine für die Nutzer kostenlose Busverbindung mit der Möglichkeit, Fahrräder zu transportieren eingerichtet werden. Die Buslinie muss mit verschiedenen Zwischenhalten von Neuwittenbek bis Kiel Rungholtplatz verlaufen.

Zeitplan

Veröffentlichung
07.08.26
Fragenfrist
28.08.26
Abgabefrist
08.09.26
Vertragsbeginn
04.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Kiel, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
Vergabestelle.WNA_NOK@wsv.bund.de
Telefon
+49 431-3603-0

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nachweis Betriebshaftpflicht (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung)

    • Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mindestens
    • 1.500.000 EUR für Personen- und von mindestens
    • 1.500.000 EUR für sonstige Schäden
    • Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
    • Nachweis über Erlaubnis zur Berufsausübung der Personenbeförderung (Mit dem Angebot
    • Mittels Dritterklärung): Genehmigung / Einstweilige Erlaubnis nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) oder vergleichbare Nachweise
    • Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV - Eigenerklärung zu Betriebshaftpflicht
    • siehe Anlage Eigenerklärung Eignung, Ziffer 6
    • Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mindestens
    • 1.500.000 EUR für Personen- und von mindestens
    • 1.500.000 EUR für sonstige Schäden
    • Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
    • Erklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens - Erklärung zur Erlaubnis zur Berufsausübung der Personenbeförderung laut PBefG oder vergleichbare Nachweise
    • siehe Anlage Eigenerklärung Eignung, Ziffer 8
    • Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufs-/Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes - Berufs-/Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder vergleichbare Angaben
    • siehe Anlage Eigenerklärung Eignung Ziffer 13

Zuschlagskriterien

  • Qualität

    • Emisionseinstufung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
    • siehe Anlage Gewichtung der Zuschlagskriterien
  • Preis

    • Preis
    • siehe Anlage Gewichtung der Zuschlagskriterien

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