Veröffentlichung 10.10.25 | Fragenfrist 04.11.25 | Abgabefrist 11.11.25 | Öffnung 11.11.25 | Vertragsbeginn 01.01.26 |
Eignungskriterien
Bitte reichen Sie einen Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, durch Vorlage eines aktuellen Registerauszuges, ein.
Bitte reichen Sie einen Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, durch Vorlage eines aktuellen Registerauszuges, ein.
Für den Nachweis der fachlichen Eignung ist mindestens ein Referenzprojekt anzugeben, anhand dessen die nachfolgend aufgeführten Leistungsinhalte nachgewiesen werden können. Es werden grundsätzlich nur Referenzprojekte anerkannt, deren Anforderungen, mit denen der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. (1) Es ist der Nachweis der selbst erbrachten Leistung der Beweissicherung im Rahmen mind. eines Referenzprojektes zu erbringen, das die Durchführung von Beweissicherungsleistungen von bahnbetrieblichen Anlagen im Zusammenhang mit Bau- oder Rückbaumaßnahmen im innerstädtischen Bereich zum Gegenstand hat/hatte. Die Leistungserbringung muss in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen worden sein. Laufende Projekte können berücksichtigt werden, soweit der Leistungsbeginn vor dem 01.10.2024 erfolgt ist (Mindestprojektlaufzeit bei noch nicht abgeschlossenen Referenzprojekten). Die Ausführungsspanne wurde gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs auf 5 Jahre erhöht. (2) Es ist der Nachweis der selbst erbrachten Leistung der Beweissicherung im Rahmen mind. eines Referenzprojektes zu erbringen, das die Durchführung von Beweissicherungsleistungen im Zusammenhang mit Bau- oder Rückbaumaßnahmen eines Ingenieurbauwerkes im innerstädtischen Bereich mit Baukosten von mind. 10.000.000 Euro netto zum Gegenstand hat/hatte. Die Leistungserbringung muss in den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen worden sein. Laufende Projekte können berücksichtigt werden, soweit der Leistungsbeginn vor dem 01.10.2023 erfolgt ist (Mindestprojektlaufzeit bei noch nicht abgeschlossenen Referenzprojekten). Die Ausführungsspanne wurde gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs auf 10 Jahre erhöht. Hinweis
Von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ist zu erklären, dass bei Bildung einer Bietergemeinschaft und einer folgenden Zuschlagserteilung eine gesamtschuldnerische Haftung vereinbart wird.
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