Veröffentlichung 16.04.26 | Fragenfrist 23.04.26 | Teilnahmefrist 30.04.26 |
Eignungskriterien
a) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. b) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. c) Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist. d) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Teilnahmeantrages in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden.
a) Bewerber müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. b) Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Kalenderjahre jeweils mindestens 1.200.000 Euro betragen haben. c) Für die Angaben zum Jahresumsatz kommt es nicht auf einen formal festgestellten oder geprüften Jahresabschluss an. Maßgeblich sind die vom Bewerber angegebenen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr, unabhängig davon, ob dieses dem Geschäftsjahr entspricht und ob hierfür bereits ein Jahresabschluss vorliegt oder festgestellt wurde. d) Die Erklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrages auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. e) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
a) Bewerber müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 14.04.2023 bis zum 13.04.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. b) Mindestanforderungen: Mindestens 1 Referenz mit folgenden Anforderungen (kumulativ): (a.) Annahme, Lagerung, Beprobung, Verwertung und Beseitigung von Bodenaushubmaterial oder bituminösem Straßenaufbruch (b.) mit einer Mindestmenge von 4.000 Tonnen pro Jahr (c.) im Zeitraum vom 14.04.2023 bis zum 13.04.2026 c) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. d) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). e) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind. f) Soweit sich ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Mindestanforderungen nach lit. b) auf Referenzen eines anderen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft stützt, ist dies im Vordruck 03 in den dafür vorgesehenen Feldern eindeutig kenntlich zu machen (z. B. durch den Verweis auf den Vordruck 03 des anderen Mitglieds, das die Mindestanforderungen vollständig erfüllt). Die Angaben müssen insgesamt so aussagekräftig und vollständig sein, dass die Auftraggeberin ohne Weiteres prüfen kann, ob und durch welches Mitglied die jeweiligen Mindestanforderungen einer Referenz vollständig und kumulativ erfüllt werden.
a) Nachzuweisen ist eine gültige Unternehmenszertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 24 f. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV). b) Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Unternehmenszertifizierungen anerkennen, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagene Unternehmenszertifizierung der geforderten Unternehmenszertifizierung entspricht. c) Die Erklärung darüber, ob eine gültige Unternehmenszertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Abs. 3 KrWG i. V. m. §§ 24 ff. EfbV vorliegt, ist im Vordruck 03 ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Feldern durch eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. d) Der Nachweis der Zertifizierung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen.
a) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. b) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. c) Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist. d) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Teilnahmeantrages in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden.
a) Bewerber müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. b) Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Kalenderjahre jeweils mindestens 1.200.000 Euro betragen haben. c) Für die Angaben zum Jahresumsatz kommt es nicht auf einen formal festgestellten oder geprüften Jahresabschluss an. Maßgeblich sind die vom Bewerber angegebenen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr, unabhängig davon, ob dieses dem Geschäftsjahr entspricht und ob hierfür bereits ein Jahresabschluss vorliegt oder festgestellt wurde. d) Die Erklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrages auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. e) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
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