Zuschlag erteilt am 15. September 2025
Veröffentlichung 15.07.25 | Fragenfrist 05.08.25 | Abgabefrist 14.08.25 | Öffnung 14.08.25 | Vertragsbeginn 01.01.26 |
Eignungskriterien
Der Bieter wird aufgefordert mittels 3 Referenzen nachzuweisen, dass er in den letzten 3 Kalenderjahren Leistung erbracht hat, die mit der zu vergebenden Leistung inhaltlich vergleichbar sind. Besondere Anforderungen an den Auftragswert zu den einzureichenden Referenzen werden nicht gestellt. Ein Auftragswert ist nicht zwingend anzugeben.
Angabe von dem Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Erklärung des Bieters, ob er im Handelsregister eingetragen ist oder nicht. Bei Eintragung muss die Amtsgericht/-Nummer angegeben werden. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, werden nach Aufforderung zur Bestätigung folgende Erklärungen Erklärung vorgelegt: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Der Bieter muss nachweisen, dass er mindestens die Anforderungen der Creditreform-Risikoklassen I und II erfüllt. Dies kann durch einen der in der Creditreform Ratingmap aufgeführten Nachweise oder durch vergleichbare Bonitätsnachweise anerkannter Auskunftsportale (z. B. Schufa) erfolgen, sofern diese eine berechnete Ausfallwahrscheinlichkeit ausweisen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit alternativer Nachweise wird mit den Creditreform-Werten verglichen und entsprechend eingeordnet. Zugelassen sind nur Nachweise mit klar ausgewiesener Ausfallwahrscheinlichkeit, die höchstens 6 Monate alt sind (bezogen auf den Angebotszeitpunkt). Die Ratingmap ist abrufbar unter https://www.creditreform.de/ratingmap (Stand: 08.11.2024).
Erklärung über das Bestehen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie deren Aufrechterhaltung während der Leistungserbringung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von EUR 5 Mio. je Schadenfall (siehe beigefügte Anlage). Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied abzugeben. Der Auftraggeber fordert im Falle der Zuschlagserteilung einen Nachweis über die Versicherung. Die Abgabe dieser Erklärung ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung bleibt das Angebot unberücksichtigt.
Zuschlagskriterien
Energiepreis: angebotene Energiekosten 2026 bis 2028
Mengentoleranzgrenze: Prozentuale Mehr- oder Mindermengentoleranzgrenze
Dienstleistungsentgelt Mengentoleranzabnahme: Dienstleistungsentgelt Mehr- oder Mindermengentoleranzabnahme
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