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Bundesstadt Bonn, Architekten- und Ingenieurleitungen als Generalplaner für die Planung und Durchführung der Leistungsphasen 5-9 für den Umbau und die Erweiterung des Alten- und Pflegeheim Wilhelmine-Lübke Haus

Auftraggeber
Veröffentlicht
26.06.2026
Angebotsfrist
Die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn betreiben am Standort Duisdorf das Wilhelmine-Lübke-Haus mit derzeit 130 stationären Pflegeplätzen. Daher planen die SZB einen Modernisierungs-Umbau mit Erweiterung in Form von Aufstockungen sowie die energetische Sanierung der Einrichtung. Bei der Planung sind i. B. die Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) einzuhalten.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
26.06.26
Fragenfrist
08.07.26
Teilnahmefrist
16.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
Vertragslaufzeit
60 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
referatvergabedienste@bonn.de
Freischalten
Telefon
+49 228772600
Freischalten
Website
http://www.bonn.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Berufsregister
    • Handwerksrolle, Handelsregister, IHK (UVgO, VgV) (Mit dem Teilnahmeantrag
    • Mittels Eigenerklärung): Angabe über die Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle, IHK) ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise oder eine begründende Erklärung zu keiner Eintragung in einem der Register verpflichtet zu sein
    • Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (Mit dem Teilnahmeantrag
    • Mittels Eigenerklärung): Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mindestens 5 Mio. EUR), oder Erklärung, im Falle der Beauftragung eine solche abzuschließen und nachzuweisen.
  • Mindestumsatz (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis)

    • Der Bewerber hat einen durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten Geschäftsjahre (2023-2025) in Höhe von mindestens 600 000 Euro netto nachzuweisen.
    • Der geforderte Mindestjahresumsatz bezieht sich auf Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, insbesondere auf Planungs- und Generalplanerleistungen im Bereich der Objektplanung Gebäude sowie Koordination von Fachplanungen bei Sanierungs-, Erweiterungs-, oder Neubauvorhaben.
    • Mindestanforderung:
    • Wird der geforderte Mindestjahresumsatz nicht nachgewiesen oder unterschritten, wird der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
  • Referenzen Sanierungsmaßnahmen - Maximal drei Unternehmensreferenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren. Es werden Referenzen als bewertungsfähig angesehen, bei denen die Mehrheit der Leistungsphasen in den Jahren 2023-2025 erbracht und abgeschlossen wurden. Nachzuweisen sind Referenzen über die Planung und Realisierung von stationären Pflegeeinrichtungen. Berücksichtigt werden Neubauten, Erweiterungen, Umbauten sowie Sanierungsmaßnahmen. Die Referenzen müssen hinsichtlich Größe, Komplexität und Nutzungsanforderungen mit der ausgeschriebenen Maßnahme vergleichbar sein. Maßgeblich ist hierbei insbesondere die Erfahrung mit Einrichtungen der stationären Pflege unter Berücksichtigung der Anforderungen des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie vergleichbarer betrieblicher und funktionaler Anforderungen. Mindestbedingungen

    • - Nachweis von mindestens drei Referenzprojekten im Bereich stationärer Pflegeeinrichtungen,
    • - Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt mit 80 Pflegeplätzen,
    • - Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt für Bauen im Bestand (Umbau/Sanierung/Erweiterung),
    • - Nachweis von mindestens einem Referentprojekt für einen öffentlichen oder gemeinnützigen Auftraggeber.
    • Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss.
    • Die Bewertung erfolgt insbesondere anhand:
    • - Anzahl der eingereichten Referenzprojekte,
    • - Gesamtzahl der Referenzprojekten realisierten Pflegeplätze,
    • - Erfahrungen mit Pflegeeinrichtungen im laufenden Betrieb,
    • Erfahrungen mit den gesetzlichen Anforderungen in NRW,
    • Umgang der erbrachten -Generalplanungsleistungen.
    • Der Auftraggeber bewertet die Referenzen sachlich und inhaltlich hinsichtlich der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand und zwar unter den Aspekten des Kostenvolumens, der Komplexität der in der Referenz beschriebenen Aufgabe, sowie der Ergebnisse der Überprüfung beim Referenzgeber hinsichtlich Kosten- und Termintreue, Qualität der Leistungserfüllung und Kommunikation.
    • Beschreiben Sie das Projekt kurz, um die Vergleichbarkeit überprüfbar zu machen.
    • Reichen Sie nicht mehr als drei Referenzen ein.
    • Zur Ermittlung der besten Bewerber werden höchstens drei Referenzprojekte gewertet. Reicht ein Bewerber mehr als drei Referenzen ein, werden nur die ersten drei gewertet.
    • Nennen Sie Name und Kontaktdaten des Referenzgebers.
    • Gewichtung: 40%
    • Bewertungsmethode:
    • Jede Referenz wird seitens des Auftraggebers qualitativ mit Blick auf die Vergleichbarkeit zum Leistungsgegenstand und der Überprüfung der Referenz beim Referenzgeber wie folgt bewertet:
    • 5 Punkte = bei Übererfüllung
    • 4 Punkte = bei vollständiger Erfüllung
    • 3 Punkte = bei unwesentlichen Einschränkungen
    • 2 Punkte = bei noch hinnehmbaren Einschränkungen
    • 1 Punkt = bei deutlichen Einschränkungen
    • 0 Punkte = bei keiner Zielerreichung bzw. keinen Angaben
    • Formel:
    • Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl des Kriteriums : 3
    • Die errechneten gewichteten Punktzahlen werden auf 2 Nachkommastellen gerundet.
    • Die gewichteten Punktzahlen aller Kriterien werden addiert und ergeben die für die Bewerberauswahl zugrundeliegende Gesamtpunktzahl.
    • Erhalten zwei oder mehr Teilnahmeanträge die gleiche
    • (Gesamt-)Punktzahl, wird der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Unternehmensreferenzen" zur Angebotsabgabe eingeladen.
    • Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
    • Dieses Eignungskriterium ist für die Beschränkung der Bewerberanzahl relevant.
  • Besondere Fachkunde und Erfahrungen bei stationären Pflegeeinrichtungen - Nachzuweisen sind Erfahrungen mit den besonderen gesetzlichen , genehmigungsrechtlichen und förderrechtlichen Anforderungen von stationären Pflegeeinrichtungen. Hierzu zählen insbesondere

    • - Wohn- und Teilhabegesetz NRW,
    • - Wohn- und Teilhabegesetz- Durchführungsverordnung NRW,
    • - Alten- und Pflegegesetz NRW,
    • - APG-DVO NRW,
    • - Abstimmung mit WTG-Behörden,
    • - Abstimmung mit Landschaftsverbänden und Sozialhilfeträgern,
    • - Erfahrungen mit öffentlichen geförderten Pflegeeinrichtungen,
    • - Nachweis der Förderfähigkeit von Investitionsmaßnahmen,
    • - Erfahrungen mit der Planung und Durchführung der Inbetriebnahmephase einschließlich der terminlichen Pflichten und Zwänge aus Betreibersicht,
    • - Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 und 18040-2 unter Berücksichtigung der Besonderen Anforderungen der Nutzerklientel von stationärer Pflegeeinrichtungen.
    • Mindestanforderungen:
    • Zum Nachweis der besonderen Fachkunde und Erfahrungen sind vorzulegen:
    • - Nachweis von mindestens fünf Referenzprojekten der letzten fünf Jahre im Bereich stationärer Pflege in NRW, bei denen Genehmigungs- und/oder Förderverfahren (Abstimmungsprozesse) durchgeführt wurden
    • - Eine Beschreibung der bestehenden Expertise im Bereich des barrierefreien Bauens, insbesondere hinsichtlich der Erstellung und Umsetzung von Barrierefrei-Konzepten für stationäre Pflegeeinrichtungen, sowie mindestens fünf Referenzprojekten,
    • - Ein Vorkonzept zur besonderen Leistung "Planung der Inbetriebnahmephase" gemäß Leistungsbeschreibung, einschließlich:
    • -eines Terminplans für die Übergabe und Inbetriebnahme
    • -einer Darstellung der betreiberseitigen Zwischenschritte und Abhängigkeiten
    • -einer zeitlichen Betrachtung beginnend spätestens neun Monate vor Betriebsfertigkeit.
    • Es werden Referenzen als bewertungsfähig angesehen, bei denen die Mehrheit der Leistungsphasen in den Jahren 2023-2025 erbracht und abgeschlossen wurden.
    • Der Auftraggeber bewertet die Referenzen sachlich und inhaltlich hinsichtlich der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand und zwar unter den Aspekten des Kostenvolumens, der Komplexität der in der Referenz beschriebenen Aufgabe, sowie der Ergebnisse der Überprüfung beim Referenzgeber hinsichtlich Kosten- und Termintreue, Qualität der Leistungserfüllung und Kommunikation.
    • Beschreiben Sie das Projekt kurz, um die Vergleichbarkeit überprüfbar zu machen.
    • Reichen Sie nicht mehr als fünf Referenzen ein.
    • Zur Ermittlung der besten Bewerber werden höchstens fünf Referenzprojekte gewertet. Reicht ein Bewerber mehr als fünf Referenzen ein, werden nur die ersten fünf gewertet.
    • Nennen Sie Name und Kontaktdaten des Referenzgebers.
    • Gewichtung: 20%
    • Bewertungsmethode:
    • Jede Referenz wird seitens des Auftraggebers qualitativ mit Blick auf die Vergleichbarkeit zum Leistungsgegenstand und der Überprüfung der Referenz beim Referenzgeber wie folgt bewertet:
    • 5 Punkte = bei Übererfüllung
    • 4 Punkte = bei vollständiger Erfüllung
    • 3 Punkte = bei unwesentlichen Einschränkungen
    • 2 Punkte = bei noch hinnehmbaren Einschränkungen
    • 1 Punkt = bei deutlichen Einschränkungen
    • 0 Punkte = bei keiner Zielerreichung bzw. keinen Angaben
    • Formel:
    • Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl des Kriteriums : 5
    • Die errechneten gewichteten Punktzahlen werden auf 2 Nachkommastellen gerundet.
    • Die gewichteten Punktzahlen aller Kriterien werden addiert und ergeben die für die Bewerberauswahl zugrundeliegende Gesamtpunktzahl.
    • Erhalten zwei oder mehr Teilnahmeanträge die gleiche (Gesamt-)Punktzahl, wird der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Unternehmensreferenzen" zur Angebotsabgabe eingeladen.
    • Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
    • Dieses Eignungskriterium ist für die Beschränkung der Bewerberanzahl relevant.
  • Qualifikation und Referenzen Projektleiter - Bewertet werden Qualifikation und Referenzen der vorgesehenen Projektleiters. Der Projektleiter muss Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten im Bereich Sanierung, Erweiterung oder Ersatzneubau von Alten- und Pflegeheime nachweisen. Mindestbedingung

    • Mindestens eine Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber.
    • Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss.
    • Die Bewertung erfolgt insbesondere anhand:
    • - fachlicher Qualifikation,
    • - Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten,
    • - Erfahrungen im Bauen im Bestand,
    • - Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern,
    • - Erfahrungen mit den Leistungsphasen 1-8,
    • - Erfahrungen mit Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG).
    • Der Auftraggeber bewertet die Referenzen sachlich und inhaltlich hinsichtlich der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand und zwar unter den Aspekten des Kostenvolumens, der Komplexität der in der Referenz beschriebenen Aufgabe, sowie der Ergebnisse der Überprüfung beim Referenzgeber hinsichtlich Kosten- und Termintreue, Qualität der Leistungserfüllung und Kommunikation.
    • Beschreiben Sie das Projekt kurz, um die Vergleichbarkeit überprüfbar zu machen.
    • Reichen Sie nicht mehr als drei Referenzen ein.
    • Zur Ermittlung der besten Bewerber werden höchstens drei Referenzprojekte gewertet. Reicht ein Bewerber mehr als drei Referenzen ein, werden nur die ersten drei gewertet.
    • Nennen Sie Name und Kontaktdaten des Referenzgebers.
    • Gewichtung: 10%
    • Bewertungsmethode:
    • Jede Referenz wird seitens des Auftraggebers qualitativ mit Blick auf die Vergleichbarkeit zum Leistungsgegenstand und der Überprüfung der Referenz beim Referenzgeber wie folgt bewertet:
    • 5 Punkte = bei Übererfüllung
    • 4 Punkte = bei vollständiger Erfüllung
    • 3 Punkte = bei unwesentlichen Einschränkungen
    • 2 Punkte = bei noch hinnehmbaren Einschränkungen
    • 1 Punkt = bei deutlichen Einschränkungen
    • 0 Punkte = bei keiner Zielerreichung bzw. keinen Angaben
    • Formel:
    • Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl des Kriteriums : 3
    • Die errechneten gewichteten Punktzahlen werden auf 2 Nachkommastellen gerundet.
    • Die gewichteten Punktzahlen aller Kriterien werden addiert und ergeben die für die Bewerberauswahl zugrundeliegende Gesamtpunktzahl.
    • Erhalten zwei oder mehr Teilnahmeanträge die gleiche
    • (Gesamt-)Punktzahl, wird der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Unternehmensreferenzen" zur Angebotsabgabe eingeladen.
    • Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
    • Dieses Eignungskriterium ist für die Beschränkung der Bewerberanzahl relevant.

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Eigenerklärung78 KB24 Seiten
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