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Bundesstadt Bonn, Rahmenvereinbarung über elektrisch höhenverstellbare Schreibtische für den geplanten #Umzug27

Auftraggeber
Veröffentlicht
02.07.2026
Angebotsfrist
03.09.2026
Elektrisch höhenverstellbare Schreibtische

Zeitplan

Veröffentlichung
02.07.26
Fragenfrist
26.08.26
Abgabefrist
03.09.26
Vertragsbeginn
30.11.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
referatvergabedienste@bonn.de
Telefon
+49 228772600
Website
http://www.bonn.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Herstellungskriterien (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • 1. Entwicklung, Herstellung und Vertrieb der Büromöbel erfolgen nach den Anforderungen der DIN EN 9001. Mit dem Angebot ist hierüber ein Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle für Qualitätsmanagement-Systeme vorzulegen.
    • 2. Der Auftragnehmer garantiert mit Abgabe des Angebotes, dass Lieferung und Montage den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
    • 3. Die angebotenen Möbel sind entsprechend der einschlägigen DIN-Normen zu fertigen. Für alle Produkte bzw. angebotenen Produktserien ist das GS-Zeichen oder ein gleichwertiger Nachweis für geprüfte Sicherheit erforderlich. Zudem müssen alle elektrischen Teile eine CE-Kennzeichnung vorweisen. Die Nachweise sind dem Angebot beizufügen.
    • 4. Der Auftragnehmer muss über ein zertifiziertes Umweltmanagement-System nach den Anforderungen der DIN EN 14001 verfügen. Mit dem Angebot ist hierüber ein Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle für Umweltmanagement-Systeme vorzulegen.
    • 5. Weiterhin werden die folgenden Mindestanforderungen an die Umweltverträglichkeit der Büromöbel gestellt, die konkret aufgeführten Nachweise sind dem Angebot beizufügen:
    • a) Alle verwendeten Materialien, Leime und Lacke müssen toxikologisch unbedenklich sein.
    • b) Alle angebotenen Möbel- und Holzwerkstoffe unterliegen der Emissionsklasse E1.
    • c) Die Büromöbel müssen den Anforderungen des Blauen Engels (RAL-UZ 38), Holzwerkstoffplatten den des Blauen Engels (RAL-UZ 76) entsprechen. Die Nachweise sind dem Angebot beizufügen.
    • d) Die Nachhaltigkeit verwendeter Holzprodukte ist durch ein FSC-Siegel oder PEFC-Siegel zu belegen. Die Nachweise sind dem Angebot beizufügen.
    • e) Nach Möglichkeit sollen alle Metallteile aus Eisen oder Stahl gefertigt sein.
    • f) Verwendete Kunststoffe und andere Materialien dürfen keine halogenierten Verbindungen und Weichmacher enthalten, sie dürfen nicht aus PVC bestehen und keine halogenierten Flammschutzmittel enthalten. Die Kunststoffe müssen durchgefärbt und frei von Schwermetallen sein.

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