Zuschlag erteilt am 19. August 2025
Veröffentlichung 19.08.25 | Vertragsbeginn 01.01.26 |
Zuschlagskriterien
-: Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 58 Abs. 1 VgV). Dabei erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses (§ 58 Abs. 2 S.1 VgV). Der Zuschlag wird auf das günstigste Angebot für ein Normjahr erteilt.
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil
Kostenlos · Sofortige Analyse
KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.
Vertraut von 1.000+ Unternehmen
Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen