Veröffentlichung 14.07.26 | Fragenfrist 28.08.26 | Abgabefrist 04.09.26 | Öffnung 04.09.26 |
Eignungskriterien
§ 44 VgV Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist, beizubringen.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung oder eine unbedingte Erklärung des Versicherers, im Auftragsfall eine projektbezogene Versicherung mit folgenden Deckungssummen abzuschließen: Für Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. EUR. Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): mindestens 3,0 Mio. EUR. Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaftpflicht einzuschließen. Die Deckungssummen müssen 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr oder projektbezogen ohne Anrechnung auf andere Objekte (Objektversicherung) zur Verfügung stehen. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 90 Tsd EUR netto im Leistungsbild Geotechnik.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. 1. Allgemeine sprachliche Anforderungen: Der für die Auftragsausführung vorgesehene Bearbeiter muss über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder über gleichwertige Sprachkenntnisse verfügen. Die Sprachkenntnisse müssen gewährleisten, dass die Kommunikation mit dem Auftraggeber, Behörden und sonstigen Projektbeteiligten sowie die Erstellung und Erläuterung der im Aufgabenbereich anfallenden Unterlagen in deutscher Sprache möglich ist. Der Nachweis erfolgt im ersten Schritt über eine Eigenerklärung. 2. Fachliche Mindestanforderungen und Berufserfahrung Benennung von mindestens 1 verantwortlichen Bearbeiter für die geotechnischen Planungsleistungen mit einem erfolgreich abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulstudium (Diplom, Master, Bachelor) der Fachrichtung Bauingenieurwesen (vorzugsweise mit Schwerpunkt Geotechnik/Erd- und Grundbau), der Ingenieurgeologie, der Geotechnik, der Angewandten Geowissenschaften oder einer vergleichbaren technischen/naturwissenschaftlichen Fachrichtung sowie einem vergleichbaren, gleichwertigen Hochschulabschluss. Die benannte(n) Person(en) muss/müssen mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der geotechnischen Planung und Bearbeitung von Brückenbauwerken und Verkehrsanlagen im Straßenbau nachweisen. Die Berufserfahrung muss die Baugrundbeurteilung und die Erarbeitung von Gründungsempfehlungen umfassen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmensreferenzen Zum Nachweis der Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen hat der Bieter mindestens drei Referenzprojekte über erfolgreich erbrachte Leistungen aus dem Zeitraum der letzten 7 Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) einzureichen. Die Grundleistungen (Phasen a, b und c gemäß HOAI, Anlage 1, Punkt 1.3) müssen für diese Projekte jeweils vollständig erbracht worden sein. Referenzbereich 1 (Brückenbauwerke): Mindestens 2 Baugrundgutachten (Geotechnische Berichte) für Brückenbauwerke, welche mindestens der Honorarzone IV (gem. HOAI Anl. 1, Pkt. 1.3) zuzuordnen sind. Die Brückenbauwerke müssen eine Tiefgründung (z. B. Pfahlgründung) aufgewiesen haben. Referenzbereich 2 (Verkehrsanlagen): Mindestens 1 Baugrundgutachten (Geotechnischer Bericht) für eine Verkehrsanlage, welches mindestens der Honorarzone III (gem. HOAI Anl. 1, Pkt. 1.3) zuzuordnen ist und bei dem bodenverbessernde Maßnahmen planerisch untersucht, bemessen oder bewertet wurden. Eine Referenz kann gleichzeitig für Referenzbereich 1 und Referenzbereich 2 anerkannt werden, sofern sämtliche Anforderungen beider Referenzbereiche erfüllt sind.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss in den letzten drei Jahren durchschnittlich mindestens zwei Beschäftigte für die Erbringung geotechnischer Planungsleistungen beschäftigt haben.
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