Veröffentlichung 05.04.24 | Abgabefrist 25.04.24 | Öffnung 25.04.24 | Vertragsbeginn 01.06.24 |
Eignungskriterien
(4) Maßnahmen zur Organisation und Qualitätssicherung: Anhand einer kurzen Präsentation ist schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, wie der Bieter während der Auftragsausführung die Organisation und Qualitätssicherung handhaben wird. Die Auftraggeberin erwartet hierzu Ausführungen zu den folgenden Mindestinhalten: - Darstellung der Teamstruktur anhand eines Organigramms, aus dem die Aufgabenverteilung und die Vertretungsregelungen hervorgehen hervorgeht, - Maßnahmen zur Qualitätssicherung, - Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, - Darstellung eines beispielhaften Arbeitsablaufs.
(1) Berufs- oder Handelsregister
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 5 der Vergabeunterlagen). (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. . (b) Hinweis im Fall der Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern: Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 11 der Vergabeunterlagen), - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen). Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem Angebot anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) können bereits mit dem Angebot vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen: Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
(1) Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin nachweisen wird, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens 3 (drei) Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
(2) Mindestjahresumsatz: Der Bieter hat die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten losbezogenen Mindestjahresumsätze durch Angabe seines Jahresbruttoumsatzes des Gesamtunternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Bewirbt sich ein Bieter auf mehrere Lose, muss ein Mindestjahresumsatz nachgewiesen werden, der mindestens die Summe der zu den einzelnen Losen geforderten Werte erreicht. Zur Verifizierung der in der Eigenerklärung gemachten Umsatzangaben (Mindestanforderung) können die Auftraggeberinnen nach freiem Ermessen vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten Nachweise fordern. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen den geforderten Mindestjahresumsatz mindestens gemeinsam erreichen.
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