Frist abgelaufen

Dienstleistungen für das operative Parkraum- und Mobilitätsmanagement

Die Angebotsfrist ist am 19. Mai 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
16.04.2025
Angebotsfrist
Die Mitteldeutsche Flughafen AG schreibt europaweit das operative Parkraum- und Mobilitätsmanagement aus. Ziel ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit einem externen Partner zur wirtschaftlichen, effizienten und kundenorientierten Bewirtschaftung sämtlicher Parkflächen. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Optimierung von Prozessen und Kosten sowie die nachhaltige Steigerung von Effizienz und Kundenzufriedenheit.
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
16.04.25
Fragenfrist
09.05.25
Teilnahmefrist
19.05.25
Vertragsbeginn
01.01.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Flughafen Leipzig/Halle, Deutschland
Vertragslaufzeit
3 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
einkauf@mdf-ag.com
Telefon
03412241095
Website
https://www.mdf-ag.com

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigeneklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.

  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB

    • Eigenklärung des Bewerbers,
    • dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist
    • dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
    • dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
    • das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat
    • dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
  • Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigeneklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.

  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe

    • Eigenerklärung des Bewerbers,
    • dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftli-che oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverord-nung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder be-drohen)) verhängt wurden
    • dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt
    • Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferan-ten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) – c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.
  • Handelsregisternummer: Benennung der Handelsregisternummer oder eine gleichwertige eindeutige Unternehmensbezeichnung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit eine Eintragung vorgesehen ist.

  • Umsatz für vergleichbare Leistungen

    • Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
    • Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen (Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.

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Lose (2)

Vergabeunterlagen

Preisblatt203 KB2 Tabellen
Präsentation89 KB32 Seiten
Eigenerklärung42 KB6 Seiten
Eignungskriterien287 KB12 Seiten
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