Veröffentlichung 20.08.26 | Abgabefrist 08.10.26 | Öffnung 08.10.26 |
Eignungskriterien
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Der Nachweis wird durch einen aktuellen Registerauszug oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes nicht älter als drei Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument erbracht. Ausländische Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzstaates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen nachweisen.
Erklärung, dass das bietende Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt ist und auftragsbezogene Umsätze in Höhe von mindestens 500 T€ p. a. netto je Geschäftsjahr getätigt hat. Der Nachweis erfolgt über die Angaben von Umsatzzahlen über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sich der Umsatz auf vergleichbare Leistungen bezieht
Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Erklärung, dass das bietende Unternehmen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Nachweis durch Vorlage von 3 projektbezogenen Referenzen mit Angaben Projektbezeichnung, Auftraggeber (Kontaktdaten) Ausführungszeitraum, Auftragssumme, Projektgegenstand.
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