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Dynamisches Beschaffungssystem - Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)

Es wird ein dynamisches Beschaffungssystem über Arbeitnehmerüberlassungsleistungen für die Stelle IT.Niedersachsen ausgeschrieben. Hierbei soll Arbeitnehmerüberlassungsleistungen für die Kategorien Technik und Verwaltung für IT.Niedersachsen eingekauft werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
05.04.24
Teilnahmefrist
29.12.28

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Geschätzter Wert
6.950.000 €
Erfüllungsort
Hannover, Deutschland
Vertragslaufzeit
4 Tage
E-Mail
DBS@it.niedersachsen.de
Telefon
+4951112027350
Website
https://www.it.niedersachsen.de/startseite/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Betriebshaftpflicht: Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung i. H. v. 3.000.000,00 Euro je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist abgeschlossen.

  • Nachweis Betriebshaftpflicht: Der Nachweis für das oben genannte Kriterium ist hochzuladen.

  • Gültigkeitsdauer des Versicherungsschutzes: Der Versicherungsschutz verliert über die Dauer des DBS nicht die Gültigkeit.

  • Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren ist weder beantragt noch eröffnet ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.

  • Ausführung des Auftrags im Inland gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG

    • Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und
    • den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) - AEntG -, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen gezahlt.
  • Erlaubnis gemäß § 1 AÜG: Der Bewerber verfügt über eine unbefristete Erlaubnis gemäß § 1 AÜG, die während der Gültigkeitsdauer des DBS besteht, oder über eine befristete Erlaubnis gemäß § 1 AÜG.

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Vergabeunterlagen

Projektplan287 KB4 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB8 Seiten
Vertragsentwurf56 KB16 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
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