Veröffentlichung 02.04.25 | Teilnahmefrist 31.12.26 |
Eignungskriterien
1. Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Namen, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertretung, Kontakt, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls zuständiger Niederlassung bzw. Standort) --- 2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sofern der Bieter nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist (z.B. bei Kleingewerbetreibenden), ist eine Eigenerklärung über die fehlende Eintragungspflicht (siehe Ziffer 2.3 des Formblattes Bewerberauskunft) einzureichen. --- 3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. --- 4. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter eine entsprechende Erklärung in der Anlage 1 „Bewerberauskunft“ abzugeben. --- 5. Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen (Anlage 3 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung). --- 6. Eigenerklärung, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. --- 7. Wenn es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt, so sind die vorstehend aufgeführten Nachweise für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat einzureichen. --- 8. Ggf. bei Einsatz Unterauftragnehmer (jeweils): Bewerberauskunft Unterauftragnehmer (Nr. 1-5), Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Registerauszug Unterauftragnehmer sowie Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer. --- 9. Für ausländische Bewerber ist der Nachweis der Eignung auch durch gleichwertige amtliche Bescheinigungen möglich. Nachweise in einer anderen als der deutschen Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (siehe Formblatt Bewerberauskunft), sofern das Unternehmen länger als drei Jahre am Markt tätig ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise vorzulegen. --- 2. Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist die Erklärung und der Nachweis über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall.
1. Unternehmensdarstellung: Der Bewerber hat im Formblatt Bewerberauskunft (Anlage 1, Ziffer 8) sein Unternehmen/ die Bewerbergemeinschaft darzustellen, insbesondere welches Unternehmen unter ggf. Einbeziehung von Unterauftragnehmern für die folgenden Gewerke - Malergewerbe - Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei - Elektroinstallation - Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungsinstallation - Bautischlerei vorgesehen ist. Alternativ zur Unternehmensdarstellung zum Gewerk "Bautischlerei" wird die Unternehmensdarstellung für das handwerksähnliche Gewerbe "Einbau von genormten Baufertigteilen" zugelassen. --- 2. Nachweis der fachlichen Leistungsfähigkeit: Der Bewerber kann den Nachweis führen - entweder durch Angabe der PQ-Registriernummern beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) gemäß nachfolgendem Punkt 2.1 oder - durch die Eintragung der Handwerksrolle in Verbindung mit der Vorlage von Referenzen gemäß nachfolgender Punkte 2.2 und 2.3. oder - Kombinierte Nachweisführungsmöglichkeit: Hinsichtlich der jeweiligen Gewerke (Leistungsbereiche) kann auch eine Nachweisführung dahingehend erfolgen, dass einzelne Gewerke über die PQ-Registriernummer gemäß Punkt 2.1. und andere Gewerke gemäß Eintragung in der Handwerksrolle in Verbindung mit der Vorlage von Referenzen gemäß Punkt 2.2 und Punkt 2.3. nachgewiesen werden. --- Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern oder Zusammenschlüssen von Unternehmen zu einer Bewerbergemeinschaft, kommt es darauf an, dass insgesamt alle Gewerke (Leistungsbereiche) abgedeckt sind. --- 2.1 Eintragung PQ-Verzeichnis: Bei dieser Nachweisführungsmöglichkeit kommt es darauf an, dass die Eintragung im PQ-Verzeichnis für nachfolgende Leistungsbereiche vorliegt: - PQ-Nr. 112_10 Maler-, Lackierarbeiten, Beschichtungen und Tapezierarbeiten - PQ-Nr. 112_05 Fliesen- und Plattenarbeiten - PQ-Nr. 113_04 Elektroarbeiten - PQ-Nr. 112_17 Klempnerarbeiten oder PQ-Nr.113_01 Gas-, Wasser-, Entwässerungs-anlagen in Gebäuden, Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen - PQ-Nr. 112_15 Tischlerarbeiten --- 2.2 Eintragung Handwerksrolle: Bei dieser Nachweisführungsmöglichkeit kommt es darauf an, dass die Eintragung in der Handwerksrolle für nachfolgende Handwerke vorliegt: - Maler und Lackierer - Elektrotechniker - Fliesen-, Platten- und Mosaikleger - Klempner oder Installateur und Heizungsbauer - Tischler Alternativ zur Eintragung in die Handwerksrolle für das Handwerk "Tischler" wird die Eintragung des Gewerbes "Einbau von genormten Baufertigteilen" im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe nach Anlage B2 der Handwerksordnung zugelassen. --- Erfüllt der Inhaber des Handwerksbetriebes nicht persönlich die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle, genügt es, einen Nachweis des eintragungsfähigen Betriebsleiters einzureichen. --- Für den Fall, dass der Bewerber nicht in Deutschland ansässig ist, ist das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks gemäß EU/EWR-Handwerk-Verordnung (Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks) nachzuweisen. --- 2.3 Angaben zu Unternehmensreferenzen: Bei dieser Nachweisführungsmöglichkeit kommt es darauf an, dass je nachfolgendem Gewerk jeweils eine Referenz vorliegt, die in den letzten drei Jahren erbracht wurde (Abdeckung der Gewerke durch ein oder mehrere Referenzprojekte möglich, sofern z.B. alle Gewerke innerhalb einer Referenz erbracht wurden ist die Vorlage von dieser einen Referenz ausreichend): - Malergewerbe hinsichtlich: Innenanstrich von Gebäuden - Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei - Elektroinstallation hinsichtlich: elektrischen Leitungen und Armaturen, Kommunikationssystemen, Feuermeldeanlagen in Gebäuden - Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungsinstallation hinsichtlich: Installation oder Einbau von: Sanitäranlagen sowie Ausführung von Klempnerarbeiten, Gasarmaturen, Geräten und Leitungen für Heizungsanlagen - Bautischlerei hinsichtlich: Einbau von Türen, Rahmen, Einbauküchen aus Holz oder anderem Material, Einbau von Decken oder Trennwänden Alternativ zu Unternehmensreferenzen für das Gewerk "Bautischlerei hinsichtlich: Einbau von Türen, Rahmen, Einbauküchen aus Holz oder anderem Material, Einbau von Decken oder Trennwänden" werden Unternehmensreferenzen für das handwerksähnliche Gewerbe "Einbau von genormten Baufertigteilen" zugelassen. --- Die Darstellung der Referenzen muss jeweils folgende Angaben beinhalten: - Name des Bewerbers/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft/Unterauftragnehmers, welcher die Referenz erbracht hat, - Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung des dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer (Zur Überprüfung der Referenz erforderlich. Die Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben und die Bestimmungen der DSGVO eingehalten), - Benennung des Referenzobjektes, - Referenzbeschreibung, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Gewerke bezogene Angabe --- 3. Anzahl der festangestellten Mitarbeiter bezogen auf Vollzeitstellen im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre. --- 4. Projektsprache: Der Bewerber hat zu versichern, dass die Projektsprache Deutsch ist und Schriftverkehr/Textform im Zusammenhang mit dem Projekt in deutscher Sprache erfolgt.
Mindestanforderungen: Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die Kriterien in den Ziffern 1.Unternehmensdarstellung, 2. Nachweis fachliche Leistungsfähigkeit und 4. Projektsprache erfüllt sind.
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