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Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen.
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Die Rahmenvereinbarung enthält außer der GMSH weitere Teilnehmer, die in der Übersicht der Teilnehmer in den Vergabeunterlagen abschließend genannt sind.
Die einzelnen Teilnehmer der Ausschreibung werden mit dem Bieter, der den Zuschlag erhält, Einzelentsorgungsverträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abschließen, die u. a. Regelungen zur Rechnungsstellung und Nachweisführung der ordnungsgemäßen Entsorgung enthalten. Die Rahmenvereinbarung ist Grundlage der Entsorgungsverträge.
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Bei der Durchführung der Leistung sind ökologische Belange z.B. bei der Tourenplanung und der Auswahl der eingesetzten Fahrzeuge, soweit möglich, zu berücksichtigen. Bei der Entsorgung ist eine hochwertige Verwertung anzustreben.
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Die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des zugehörigen Regelwerks inkl. der notwendigen Nachweisführung sowie alle für die Abfallentsorgung der genannten Abfälle im Übrigen maßgebenden Vorschriften sind einzuhalten. Für das Verpacken, Verladen und Befördern von Abfällen sind die Vorschriften der GGVS / ADR einzuhalten und alle sonstigen gefahrgutrechtlichen Vorschriften zu beachten. Die Vorschriften sind in der jeweils aktuellen Fassung maßgebend.
Sofern landesrechtliche Andienungspflichten für gefährliche Abfälle bestehen, sind diese zu beachten und deren Einhaltung auf Anforderung nachzuweisen.
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Die Ausschreibung enthält 4 Lose, in denen die Liegenschaften regional zugeordnet sind. Sie umfassen gefährliche Abfälle sowie gegebenenfalls deren in der Abfallverzeichnis-Verordnung als nicht gefährlich eingestufte Spiegeleinträge.
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Lose (4)
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