Veröffentlichung 09.07.25 | Teilnahmefrist 07.08.25 | Vertragsbeginn 01.09.25 |
Eignungskriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): formlose Unternehmensdarstellung mit Angabe des Namens, des Sitzes, der Kontaktdaten, der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr., des Namens, des Geburtsdatums und der Staatsangehörigkeit des wirtschaftlich Berechtigten im Sinne von § 3 GwG sowie zur Eintragung ins Handelsregister / Berufsregister. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Bewerber sollen die auf der Vergabeplattform hinterlegten Vordrucke verwenden. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Bewerber, die sich mit anderen Unternehmen zu BG zusammenschließen und als solche einen Teilnahmeantrag einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer BG-Erklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Auftraggeber behalten sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied)
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied)
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Verfahrens eine Verpflichtungserklärung des vorgesehenen Nachunternehmers zu verlangen, dass dieser im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung steht. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bewerber sollen die auf der Vergabeplattform genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Bewerbergemeinschaften werden bei der Eignungsprüfung als Ganzes betrachtet.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Verfahrens eine Verpflichtungserklärung des vorgesehenen Nachunternehmers zu verlangen, dass dieser im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung steht. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bewerber sollen die auf der Vergabeplattform genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Bewerbergemeinschaften werden bei der Eignungsprüfung als Ganzes betrachtet.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied)
Zuschlagskriterien
Preis: Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Qualität: Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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