Frist abgelaufen

Entwicklung Web-Module Investive Programme für die hessische Landwirtschaftsförderung (Los 5)

Die Angebotsfrist ist am 23. Februar 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
19.02.2026
Angebotsfrist
Es werden IT-Dienstleistungen sukzessive in sechs Losen vergeben. Vorliegend betroffen sind allein die Leistungen zu Los 5 – Entwicklung Web-Module Investive Programme für die hessische Landwirtschaftsförderung. Wesentlicher Bestandteil ist die Entwicklung neuer und vom heutigen Portal Landwirtschaftsförderung technisch entkoppelter digitaler Antragsstrecken für die investive Agrarförderung sowie Integration einer Vorqualifizierung von Anträgen. Sämtliche Leistungen sind auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung und mithin erst auf gesonderten Abruf/Einzelauftrag hin zu erbringen.

Zeitplan

Veröffentlichung
19.02.26
Teilnahmefrist
23.02.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Frankfurt am Main, Deutschland
E-Mail
agrar2027@leinemann-partner.de
Telefon
+49 69913201
Website
https://www.helaba.com/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Anforderung

    • Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist.
    • Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung an die Eignung.
    • Nachweis: Eigenerklärung, Anlage 02_Erklärung zur Eignung. Zudem ist der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, als Anlage beizufügen.
    • a) Der Bewerber hat eine bestehende und aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung nachzuweisen. Die Versicherung muss eine Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsjahr aufweisen. b) Der Bewerber hat den Nachweis einer bestehenden und aktuell gültigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr zu erbringen. Besteht eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen derzeit nicht, genügt die Vorlage einer Eigenerklärung (vgl. Anlage 02_Erklärung_zur_Eignung), dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung vor Leistungsbeginn abgeschlossen und dem Auftraggeber unverzüglich vorgelegt wird.
    • Hierbei handelt es sich jeweils um Mindestanforderungen an die Eignung.
  • Es ist eine Eigenerklärung (vgl. Anlage 02_Erklärung_zur_Eignung) mit den folgenden Angaben abzugeben

    • a) Der jährliche Gesamtumsatz der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz in Höhe von EUR 1.500.000,- brutto
    • b) Die jährlichen Gesamtumsätze in den Geschäftsbereichen des Auftragsgegenstandes bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Jährlicher Umsatz in Höhe von EUR 750.000,- brutto pro Jahr.
  • 1) Anforderung

    • Der Bewerber muss nachweisen, dass er über eine hinreichende Kapazität an qualifizierten Fachkräften verfügt, um die geforderten Leistungen im Bereich der Entwicklung moderner (z.B. containerbasierter) Web-Anwendungen auch bei urlaubs- oder krankheitsbedingten Ausfällen sicherstellen zu können. Das Team muss Expertise in modernen Web-Technologien (Frontend- und Backend-Entwicklung), Containertechnologien, Schnittstellenentwicklung sowie Erfahrung in agilen Entwicklungsmethoden aufweisen.
    • Mindestanforderung: Der Bewerber muss über einen Pool von mindestens 5 FTE (Full Time Equivalents) qualifizierten Entwicklern verfügen.
    • 2) Nachweis: Vorlage einer Eigenerklärung (Anlage 02_Erklärung zur Eignung), die die Anzahl der verfügbaren Fachkräfte in „Vollzeitäquivalenten“ (FTE) für den Bereich der Entwicklung containerbasierter Web-Anwendungen zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags ausweist.
    • Die Eigenerklärung muss folgende Mindestangaben enthalten:
    • • Gesamtzahl der qualifizierten Entwickler/Architekten
    • • Bestätigung, dass diese Fachkräfte über Kenntnisse in den relevanten Technologien verfügen.
    • Die Eigenerklärung muss folgende Mindestangaben enthalten:
    • • Gesamtzahl der qualifizierten Entwickler/Architekten.
    • • Bestätigung, dass diese Fachkräfte über Kenntnisse in den relevanten Technologien (Systemintegration, Entwicklung webbasierter Anwendungen) verfügen.
    • 3) Auswahlkriterien: Der öffentliche Auftraggeber bewertet die Anzahl der FTE der qualifizierten Fachkräfte quantitativ:
    • • Werden 5-7 FTE qualifizierte Fachkräfte angegeben, so erhält der Bewerber 5 Punkte.
    • • Werden 8-11 FTE qualifizierte Fachkräfte angegeben, so erhält der Bewerber 8 Punkte.
    • • Bei Vorliegen von 12 oder mehr FTE qualifizierter Fachkräfte, erhält der Bewerber die Maximalpunktzahl von 10 Punkten.
    • 4) Gewichtungsfaktor 15
    • Nachweis der Einhaltung der Sicherheitsstandards nach ISO 27001 bzw. hierzu alternativ des IT-Grundschutzes nach BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) (Nachweis über Vorlage von Kopie/Scan des Zertifikats).
    • Liegt keine Zertifizierung vor, ist der Sicherheitsstandard nach ISO 27001 bzw. die Einhaltung des IT-Grundschutzes nach BSI durch eine Eigenerklärung zu bestätigen, die dem Teilnahmeantrag beizufügen ist.
    • Die Eigenerklärung muss die Versicherung enthalten, dass für alle in der Zuständigkeit des Bieters abgearbeiteten Leistungen der IT-Grundschutz nach BSI bzw. die Einhaltung der Sicherheitsstandards gemäß ISO 27001 gewährleistet werden.
    • Sofern der Bereich, der zur Erbringung der Leistungen herangezogen wird, im betroffenen Unternehmen von anderen, nicht betroffenen Bereichen abgeteilt werden kann, ist nur für diesen Bereich die Einhaltung und die Standards gemäß ISO 27001 bzw. des IT-Grundschutzes nach BSI zu gewährleisten.
    • Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung an die Eignung.
  • Allgemeine Hinweise und Bewertungsmaßstab sämtlicher Referenzen (Referenzübergreifend)

    • 1) Eine Referenz ist nur vollständig und im Rahmen der Eignungsprüfung verwendbar, wenn diese alle (!) abgefragten Angaben enthält. Geforderte Beschreibung der jeweiligen Referenz: (i) Benennung der Referenz (ii) Benennung der Auftraggeberorganisation (iii) Zeitraum der erbrachten Leistung (iv) Beschreibung der Leistungen, besonders im Hinblick auf die für die Eignung und Bewertung spezifischen Erfahrungen. Siehe hierzu die je Referenzkriterium unter "b) Nachweis" genannten Aspekte in der Auftragsbekanntmachung sowie der Anlage 03_Vordruck_Referenzen je Kriterium (v) Aufwand zur Umsetzung des Vorhabens beim Bewerber (inkl. ggf. eingesetzter Nachunternehmer) in Personentagen ca. (vi) Auftragswert des Referenzauftrags in EUR netto (vii) Personalstärke (Anzahl der im Referenzauftrag beschäftigten Mitarbeitenden des Bewerbers).
    • 2) Sollten mehr als die vorgegebene Höchstzahl an Referenzen eingereicht werden, so werden die nach Ansicht des Auftraggebers vergleichbarsten Referenzen, die der Höchstzahl entsprechen, gewertet.
    • 3) Bewertung: Eine Differenzierung bei der Punktevergabe erfolgt über die Vergleichbarkeit der ausgeführten Referenz mit dem vorliegenden Projekt nach der bewerberseitigen Projektbeschreibung. Dabei werden insbesondere die fachliche und aufwandsbezogene Vergleichbarkeit mit der verlangten Leistung einer wertenden Betrachtung nach folgenden Maßstäben unterzogen. 0 Punkte: Referenz nicht vorgelegt oder Referenz betrifft keine vergleichbaren Leistungen
    • 10 Punkte: Die Referenz entspricht den konkret ausgeschriebenen Leistungen oder geht sogar darüber hinaus.
    • Eine Bewertung mit Punkten zwischen 0 und 10 erfolgt entsprechend dem Grad der Vergleichbarkeit der Referenzleistung. Werden nach der Bekanntmachung/dem Vordruck Referenzen Angaben zu zwei Referenzen erwartet, erfolgt je Referenz eine hälftige Teilung der erzielten Punkte, so dass die Maximalpunktzahl nur erreicht werden kann, wenn die erwarteten zwei Referenzen eingereicht werden. Die in der Bewertungsmatrix Eignung vorgesehene Gewichtung wird durch entsprechende Multiplikation mit dem Gewichtungsfaktor umgesetzt.
    • 4) Mindestanforderung: Es sind mindestens 600 Punkte / 60 % zu erzielen (Mindestanforderung). Werden weniger als die vorgenannte Punktzahl erreicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
    • Hinweis: Soweit nicht vorgelegte/nicht vergleichbare Referenzleistungen zum Ausschluss führen, ist dies gesondert bei dem jeweiligen Referenzkriterium gekennzeichnet.

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Vergabeunterlagen

Konzeptvorlage156 KB4 Seiten
Vertragsbedingungen78 KB8 Seiten
Vertragsentwurf37 KB16 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
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