Veröffentlichung 10.07.26 | Abgabefrist 07.08.26 | Öffnung 07.08.26 |
Eignungskriterien
Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes nicht älter als drei Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument. Ausländische Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzstaates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen nachweisen.
Bieter haben die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.
Es ist eine Erklärung aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist, d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023, 2024 abgeschlossen wurden, einzureichen, sofern diese vorhanden sind.
Angabe von mindestens ein mit diesem Auftrag vergleichbaren Referenzen.
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