Der Landkreis Birkenfeld, der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord beabsichtigen als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs, gemeinsam einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag zur Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖSPV) für die Dauer von 10 Jahren ab Betriebsaufnahme am 1.8.2022 zu vergeben. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst 2 Linienbündel:
1. Linienbündel „Birkenfeld Nord“ mit den Linien 800, 820, 840, 845, 850, 851, 855, 856/875, 860, 865, Ruftaxilinien (RT) 869 und 879
Das Linienbündel „Birkenfeld Nord“ wird in folgende Gebietslose unterteilt:
— Los 1 umfasst die Linien: 800, 840, 845,
— Los 2 umfasst die Linien: 820, 850, 851, 855, 856/875, 860, 865, RT 869/879.
2. Linienbündel „Birkenfeld Süd“ mit den Linien 823, RT 822, RT 828, RT 829, 830, 835, 870, 880, RT 899 und 890
Das Linienbündel „Birkenfeld Süd“ wird in folgende Gebietslose unterteilt:
— Los 3 umfasst die Linien: 823, RT 822, RT 828, RT 829, 830, 880,
— Los 4 umfasst die Linien: 835, 870, 890, RT 899.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag ist als sog. Bruttoauftrag konzipiert, d. h. der Auftragnehmer (Betreiber) erhält von den Auftraggebern einen jährlichen Zuschuss, mit dem sämtliche vom Betreiber zu erbringenden Leistungen abgegolten werden. Die Fahrgeldeinnahmen, die gesetzlichen Ausgleichsleistungen und eventuelle Leistungen Dritter werden von dem Betreiber vereinnahmt und von dem Zuschuss des Auftraggebers abgezogen.
Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen können die Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr-und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.