Veröffentlichung 19.12.24 | Abgabefrist 11.02.25 | Öffnung 11.02.25 | Vertragsbeginn 23.06.25 |
Eignungskriterien
Jeder Bieter muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 122 GWB) mit der Einreichung seines Angebots nachweisen. Hierzu hat der Bieter die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise mit seinem Angebot einzureichen. Ausländische Bieter können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen - soweit zu den einzelnen Eignungsanforderungen nicht abweichend geregelt. Alle vom Auftraggeber für das Vergabeverfahren unter dem in dieser Bekanntmachung genannten Link bereit gestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet. -------------------- Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind vom Bieter folgende NACHWEISE zu erbringen (HINWEIS
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter folgende NACHWEISE zu erbringen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter mit dem Angebot folgende NACHWEISE zu erbringen: === 1.) EIGENERKLÄRUNG ZU GEEIGNETEN REFERENZEN des Unternehmens über vergleichbare erbrachte Leistungen im Bereich "Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG" (vgl. Dokument 124a der Vergabeunterlagen). ---- MINDESTANFORDERUNGEN AN DIE REFERENZEN ZU LOS 6a UND LOS 6b: --- a) Es müssen mindestens zwei (2) geeignete Unternehmensreferenzen über bereits ausgeführte vergleichbare Leistungen mit dem Angebot vorgelegt werden: -- Die Referenzen müssen dabei bezogen auf das jeweilige Los die Ausführung vergleichbarer Leistungen betreffen, d.h. hier die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG mit einer Jahreskilometerleistung von: -- für das LOS 6a: mindestens 120.000 km/Jahr und -- für das LOS 6b: mindestens 100.000 km/Jahr. --- b) Die vorgelegten Referenzen dürfen dabei nicht älter als drei (3) Jahre sein, d.h. die wesentliche Ausführung der Referenzleistungen muss durch den Bieter während der letzten drei (3) Jahre (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung) erbracht worden sein, wobei der Projektbeginn auch länger zurück liegen kann. --- c) Zur Beurteilung der Vergleichbarkeit der Referenzen hat der Bieter pro Referenz jeweils folgende Angaben vorzunehmen: -- Angabe des Auftraggebers des Referenzprojekts (inkl. Name und Kontaktdaten des Ansprechpartners beim Auftraggeber - soweit datenschutzrechtlich möglich), -- Angaben zum Auftragsumfang (Auftragswert), -- Angabe zum Erbringungszeitraum (Leistungsbeginn und -ende), -- Beschreibung der / Angaben zu den im wesentlichen erbrachten Liefer- und Dienstleistungen, inkl. Angabe zum Leistungsumfang, d.h. Angabe der erbrachten Jahreskilometerleistung (in km/Jahr) sowie inkl. Angabe, ob diese als Hauptauftragnehmer oder Unterauftragnehmer erbracht wurden. ---- HINWEISE: Für die Darstellung der einzelnen Referenzen ist jeweils das Formblatt „Anhang zu Dokument 124a“ zu verwenden. Es können auch mehr als zwei Referenzen genannt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters durch Nachfrage beim früheren Auftraggeber zu überprüfen. -- Bei Nichterfüllen der Mindestanforderung ist die für die Auftragsausführung erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht gegeben. Das Angebot des betroffenen Bieters ist in der Folge vom weiteren Verfahren auszuschließen. ----------------------------------------
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Qualitätskriterium: Qualitätskriterien mit Unterkriterien gemäß Vergabeunterlagen
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