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Ersatzneubau Cäcilienbrücke: Bauoberleitung und Bauüberwachung

Auftraggeber
Veröffentlicht
20.08.2026
Angebotsfrist
Gegenstand der Beschaffung sind die Ingenieurleistungen für Bauoberleitung und Objektüberwachung für den Ersatzneubau der Cäcilienbrücke in Oldenburg. Der Standort der Hubbrücke befindet sich im innerstädtischen Bereich von Oldenburg und ermöglicht neben dem Niedersachsendamm und der Amalienbrücke die Querung des Küstenkanals. Die Baumaßnahme gliedert sich in folgende Abschnitte: 1. Herstellung einer temporären Lärmschutzwand und temporären Rückverankerung der Bestandsspundwand. 2. Räumungsbohrungen bei den verbliebenen Fundamenten und Bestandsgründungen und Abbruch der Kellergeschosse 3. Herstellung neuer Uferwände im Brückenbereich, zur Gewährleistung der Standsicherheit der Ufer und um das zukünftige Bauwerk gegen Schiffsanprall zu schützen 4. Herstellung der Gründung der zukünftigen Brückenwiderlager und Türme 5. Herstellung der Brückentürme 6. Herstellung des Betriebsgebäudes 7. Herstellung des Brückenüberbaues 8. Herstellung der Brückenantriebe 9. Herstellung der Technischen Ausrüstung 10. Herstellung des Leitungsdükers 11. Wiederherstellung der Verkehrsflächen im Baubereich Konzept der zu vergebenden Leistungen: - Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke nach Teil 3, Abschnitt 3, § 43 gemäß HOAI in der Fassung von 2021, i.V.m. Anlage 12, Ziffer 12.1, Leistungsphase 8 über alle Grundleistungen (a-j) - Bauoberleitung für Verkehrsanlagen nach Teil3, Abschnitt 4, § 47 gemäß HOAI in der Fassung von 2021, i.V.m. Anlage 13, Ziffer 13.1, Leistungsphase 8 über alle Grundleistungen (a-j) - Nachtragsprüfung als besondere Leistung der Bauoberleitung auf Stundenbasis nach tatsächlichem Aufwand - Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation für Technische Ausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2, § 55 gemäß HOAI in der Fassung von 2021 i.V.m. Anlage 15, Ziffer 15.1, Leistungsphase 8 über alle Grundleistungen (a-p), für alle Anlagengruppen (ohne AG 2) - Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation für Gebäude und Innenräume nach Teil 3, Abschnitt 1, §34 gemäß HOAI in der Fassung von 2021 i.V.m. Anlage 10, Ziffer 10.1, Leistungsphase 8 über alle Grundleistungen (a-p) - Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen ausgearbeiteten Ausführungsplanung und/oder der Werk- und Montageplanung als besondere Leistung der Bauoberleitung und der Objektüberwachung auf Stundenbasis nach tatsächlichem Aufwand - Leistungserbringung erfolgt nach aktuellem Stand über einen Zeitraum von 36 Monaten. Mit Abschluss dieses Teilnahmewettbewerbs werden die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das vollständige Vertragskonzept sowie die Leistungsbeschreibung werden mit den Vergabeunterlagen in der zweiten Stufe bereitgestellt.

Zeitplan

Veröffentlichung
20.08.26
Teilnahmefrist
22.09.26
Vertragsbeginn
22.02.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Bremen, Deutschland
Vertragslaufzeit
33 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabewesen.wsa-weser-jade-nordsee@wsv.bund.de
Telefon
+49 421 53780
Website
https://www.wsv.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

    • Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Personen- und mindestens 1.500.000 € für sonstige Schäden nachgewiesen wird.
    • Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
    • Bei einer Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied oder für die Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft bestehen.
    • Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert
    • der Teilnahmeantrag wird abgelehnt.
  • Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags

    • Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den Mindestumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich Bauoberleitung nach §43 HOAI Leistungsphase 8 und Objektüberwachung Technische Ausrüstung für Anlagengruppen 1 – 8 nach § 55 HOAI Leistungsphase 8
    • der Gesamtumsatz pro Geschäftsjahr muss mindestens 400.000 € betragen.
    • Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert
    • der Teilnahmeantrag wird abgelehnt.
  • Ausführung von erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind

    • ---Referenzen Bauoberleitung Ingenieurbauwerke---
    • Für die Bewertung dieses Kriteriums hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Referenzen vorzulegen
    • die Mindestanforderungen sind unter "1 Punkt" beschrieben.
    • Wichtung: 50
    • Wertungspunkte = erreichte Punktzahl multipliziert mit Wichtung
    • Maximal mögliche Wertungspunkte = 5 multipliziert mit 50 = 250
    • Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann eine der folgenden Punktzahlen erreichen:
    • 5 Punkte:
    • Die Mindestanforderungen (= siehe 1 Punkt) werden erfüllt, jedoch für mindestens zwei Baumaßnahmen, welche mindestens alle folgenden Anforderungen erfüllt:
    • Referenzprojekt 1 und 2:
    • - bewegliches Brückenbauwerk als Hubbrücke
    • - in Stahl- und/oder Massivbauweise
    • - mit einer Spannweite >= 30 m
    • - mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
    • - mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
    • 4 Punkte:
    • Die Mindestanforderungen (= siehe 1 Punkt) werden erfüllt, jedoch für mindestens zwei Baumaßnahmen, welche mindestens alle folgenden jeweiligen Anforderungen erfüllt:
    • Referenzprojekt 1:
    • - bewegliches Brückenbauwerk
    • - in Stahl- und/oder Massivbauweise
    • - mit einer Spannweite >= 30 m
    • - mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
    • - mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
    • Referenzprojekt 2:
    • - bewegliches Brückenbauwerk als Hubbrücke
    • - in Stahl- und/oder Massivbauweise
    • - mit einer Spannweite >= 30 m
    • - mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
    • - mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
    • 3 Punkte:
    • Die Mindestanforderungen (= siehe 1 Punkt) werden erfüllt, jedoch für mindestens zwei Baumaßnahmen, welche mindestens alle folgenden Anforderungen erfüllt:
    • Referenzprojekt 1 und 2:
    • - bewegliches Brückenbauwerk
    • - in Stahl- und/oder Massivbauweise
    • - mit einer Spannweite >= 30 m
    • - mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
    • - mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
    • 2 Punkte:
    • Die Mindestanforderungen (= siehe 1 Punkt) werden erfüllt, jedoch für mindestens zwei Baumaßnahmen, welche mindestens alle folgenden jeweiligen Anforderungen erfüllt:
    • Referenzprojekt 1:
    • - bewegliches Ingenieurbauwerk (Schiffs- und Bootsschleuse, Schiffshebewerk, Wehr, bewegliche Brücke)
    • - in Stahl- und/oder Massivbauweise
    • - mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
    • - mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
    • Referenzprojekt 2:
    • - bewegliches Brückenbauwerk
    • - in Stahl- und/oder Massivbauweise
    • - mit einer Spannweite >= 30 m
    • - mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
    • - mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
    • 1 Punkt (=Mindestanforderungen):
    • Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft für die Leistung „Bauoberleitung Ingenieurbauwerke“ der Maßnahme „Ersatzneubau Cäcilienbrücke“ hat
    • - in den letzten 10 Jahren (2016 ff.)
    • - die Bauoberleitung nach §43 HOAI Leistungsphase 8 in Verbindung mit Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI (oder vergleichbar)
    • für mindestens zwei Baumaßnahmen begonnen, welche inzwischen baulich abgenommen wurden und mindestens alle folgenden Anforderungen erfüllen:
    • - bewegliches Ingenieurbauwerk (Schiffs- oder Bootsschleuse, Schiffshebewerk, Wehr, bewegliche Brücke)
    • - in Stahl- und/oder Massivbauweise
    • - mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
    • - mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
    • 0 Punkte (= Ausschluss):
    • Mindestanforderungen nicht erfüllt. Der Bewerber wird nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert
    • der Teilnahmeantrag wird abgelehnt.
  • Ausführung von erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind

    • ---Referenzen Objektüberwachung Technische Ausrüstung---
    • Für die Bewertung dieses Kriteriums hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Referenzen vorzulegen
    • die Mindestanforderungen sind unter "1 Punkt" beschrieben.
    • Es werden Referenzen zu den Anlagengruppen 4, 5 und 8 (oder vergleichbar) gefordert. Die vorgenannten Anlagengruppen müssen nicht zwingend in einer Referenz nachgewiesen werden, sondern können durch Vorlage mehrere Einzelreferenzen erbracht werden.
    • Aus den jeweils erreichten Punkten der Anlagengruppen 4, 5 und 8 wird ein Mittelwert gebildet, welcher mit der Wichtung multipliziert wird. Die Mittelwertbildung erfolgt auf 3 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
    • Wichtung: 50
    • Wertungspunkte = Mittelwert erreichte Punktzahl Anlagengruppe 4, 5 und 8 multipliziert mit Wichtung
    • Maximal mögliche Wertungspunkte = 5 multipliziert mit 50 = 250
    • Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann für die Anlagengruppe 4, 5 und 8 jeweils eine der folgenden Punktzahlen erreichen:
    • 5 Punkte:
    • Die Mindestanforderungen (= siehe 1 Punkt) werden erfüllt, jedoch für mindestens zwei Baumaßnahmen, welche mindestens alle folgenden Anforderungen erfüllt:
    • Referenzprojekt 1 und 2:
    • - bewegliches Brückenbauwerk als Hubbrücke
    • - in Stahl- und/oder Massivbauweise
    • - mit einer Spannweite >= 30 m
    • - mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
    • - mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
    • 4 Punkte:
    • Die Mindestanforderungen (= siehe 1 Punkt) werden erfüllt, jedoch für mindestens zwei Baumaßnahmen, welche mindestens alle folgenden jeweiligen Anforderungen erfüllt:
    • Referenzprojekt 1:
    • - bewegliches Brückenbauwerk
    • - in Stahl- und/oder Massivbauweise
    • - mit einer Spannweite >= 30 m
    • - mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
    • - mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
    • Referenzprojekt 2:
    • - bewegliches Brückenbauwerk als Hubbrücke
    • - in Stahl- und/oder Massivbauweise
    • - mit einer Spannweite >= 30 m
    • - mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
    • - mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
    • 3 Punkte:
    • Die Mindestanforderungen (= siehe 1 Punkt) werden erfüllt, jedoch für mindestens zwei Baumaßnahmen, welche mindestens alle folgenden Anforderungen erfüllt:
    • Referenzprojekt 1 und 2:
    • - bewegliches Brückenbauwerk
    • - in Stahl- und/oder Massivbauweise
    • - mit einer Spannweite >= 30 m
    • - mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
    • - mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
    • 2 Punkte:
    • Die Mindestanforderungen (= siehe 1 Punkt) werden erfüllt, jedoch für mindestens zwei Baumaßnahmen, welche mindestens alle folgenden jeweiligen Anforderungen erfüllt:
    • Referenzprojekt 1:
    • - bewegliches Ingenieurbauwerk (Schiffs- und Bootsschleuse, Schiffshebewerk, Wehr, bewegliche Brücke)
    • - in Stahl- und/oder Massivbauweise
    • - mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
    • - mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
    • Referenzprojekt 2:
    • - bewegliches Brückenbauwerk
    • - in Stahl- und/oder Massivbauweise
    • - mit einer Spannweite >= 30 m
    • - mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
    • - mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
    • 1 Punkt (=Mindestanforderungen):
    • Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft für die Leistung „Bauoberleitung Ingenieurbauwerke“ der Maßnahme „Ersatzneubau Cäcilienbrücke“ hat
    • - in den letzten 10 Jahren (2016 ff.)
    • - die Objektüberwachung Technische Ausrüstung für die jeweiligen Anlagengruppen 4, 5 und 8 nach § 55 HOAI (oder vergleichbar), Leistungsphase 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI (oder vergleichbar)
    • für mindestens zwei Baumaßnahmen begonnen, welche inzwischen baulich abgenommen wurden und mindestens alle folgenden Anforderungen erfüllen:
    • - bewegliches Ingenieurbauwerk (Schiffs- oder Bootsschleuse, Schiffshebewerk, Wehr, bewegliche Brücke)
    • - in Stahl- und/oder Massivbauweise
    • - mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
    • - mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
    • 0 Punkte (= Ausschluss):
    • Mindestanforderungen nicht erfüllt. Der Bewerber wird nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert
    • der Teilnahmeantrag wird abgelehnt.
  • Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren

    • Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft verfügt in den letzten 3 Jahren (2023 ff) jährlich über mindestens
    • - sechs Ingenieuren oder vergleichbare Berufsausbildung
    • - im Bereich Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI (oder vergleichbar), Leistungsphase 8 in Verbindung mit Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI (oder vergleichbar)
    • und
    • - sechs Ingenieuren oder vergleichbare Berufsausbildung
    • - im Bereich Objektüberwachung Technische Ausrüstung für Anlagengruppen 1 – 8 nach § 55 HOAI (oder vergleichbar), Leistungsphase 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI (oder vergleichbar).
    • Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert
    • der Teilnahmeantrag wird abgelehnt.

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Eignungskriterien37 KB4 Seiten
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