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Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Gotha Süd, 4. BA

Auftraggeber
Veröffentlicht
26.06.2026
Angebotsfrist
28.07.2026
LOS 5 - Ausgleichsmaßnahmen intern | Ersatzmaßnahme E 3 –-Allee Hauptfriedhof - Ausgleichsmaßnahmen intern: Pflanzung von: • 28 Stück Hochstämmen • 980 Stück Heistern • 5.660 Stück Sträuchern • 29.000 m² Ansaat - Ersatzmaßnahme E 3 – Allee Hauptfriedhof: Pflanzung von: • 49 Stück Hochstämmen

Zeitplan

Veröffentlichung
26.06.26
Abgabefrist
28.07.26
Öffnung
29.07.26
Vertragsbeginn
21.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Erfurt, Deutschland
E-Mail
igk-ausschreibung@leg-thueringen.de
Telefon
000
Website
https://www.leg-thueringen.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen

    • Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister (soweit eintragungspflichtig).
    • Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, soweit das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen ist, einzureichen. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 3 Monate sein.
    • .
    • Der Nachweis zur Eignung kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern es sich um ein Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese/r Erklärung/Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung die Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
  • Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen

    • Eigenerklärung über die Eintragungen in Berufsregister.
    • Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte), Industrie- und Handelskammer (IHK) und Gewerbeanmeldung zu erbringen, sofern das Unternehmen eintragungspflichtig ist.
    • .
    • Der Nachweis zur Eignung kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise bzw. Erklärungen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung die Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
  • Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen

    • Verbindliche Erklärung zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. EUR bei Personenschäden und 2,5 Mio. EUR bei Sach- und Vermögensschäden je 2-fach maximiert oder eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft zur Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall. Bei Bietergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung eines Mitgliedes ausreichend. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Falls ein Unterauftragnehmer eingesetzt wird, der zur Erfüllung der Mindestanforderungen oder der Eignungsleihe dient, ist auch insoweit dieser Nachweis für den Unterauftragnehmer in voller Höhe zu erbringen
    • alternativ genügt die verbindliche Erklärung des Versicherers über die Erhöhung der bestehenden auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall.
  • Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen

    • Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (sofern nicht beitragsbefreit). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist als Nachweis folgendes vorzulegen:
    • a) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen oder Kopie derselben. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
    • b) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit betragspflichtig).
    • c) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG.
    • d) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
    • .
    • Der Nachweis zur Eignung kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern es sich um ein Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung die Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
  • Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen

    • Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
    • .
    • Der Nachweis zur Eignung kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung die Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
  • Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen

    • Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters/ der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
    • .
    • Der Nachweis zur Eignung kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.

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