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Erteilung von Genehmigungen über den Betrieb von Alarmübertragungsanlagen (AÜA) zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) (Providervertrag)

Auftraggeber
Veröffentlicht
28.09.2021
Angebotsfrist
30.08.2026
Es handelt sich um eine freiwillige Veröffentlichung. Der Auftrag unterfällt aufgrund der Unterschreitung des Schwellenwertes nicht der Vergaberichtlinie. Die Stadt Leipzig/Branddirektion beabsichtigt Genehmigungen zum Betrieb von AÜA zur Aufschaltung BMA an geeignete Sicherheitsanbieter anhand eines Providervertrags zu erteilen. Es wird bei Erteilung der Genehmigung keine Exklusivität vereinbart. Die Stadt Leipzig behält sich vor gleichlautende Genehmigungen an weitere Sicherheitsanbieter zu erteilen (Open House).

Zeitplan

Veröffentlichung
28.09.21
Abgabefrist
30.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Erfüllungsort
Leipzig, Deutschland
Vertragslaufzeit
60 Tage
E-Mail
feuerwehr@leipzig.de
Telefon
+49 341123-9533
Website
https://www.leipzig.de

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Projektplan287 KB24 Seiten
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