Frist abgelaufen

Erweiterungsneubau Grundschule Bornheim - Einbau Mobile Trennwand

Die Angebotsfrist ist am 04. Juni 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 05. August 2025

  • Dorma Hüppe Raumtrennsysteme GmbH, Westerstede-Ocholt · 20.257 €
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
02.05.2025
Angebotsfrist
04.06.2025
Die Grundschule Bornheim wird um einen dreigeschossigen Anbau erweitert, ein Bestandsgebäude wird kernsaniert und aufgestockt. Die Umbauarbeiten erfolgen im laufenden Schulbetrieb.

Zeitplan

Veröffentlichung
02.05.25
Fragenfrist
30.05.25
Abgabefrist
04.06.25
Öffnung
04.06.25
Vertragsbeginn
14.10.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bornheim, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@stadt-bornheim.de
Telefon
+49 2222945-228
Website
https://www.bornheim.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • - Angaben über die ausgeführten Leistungen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung bzw. Lieferung technisch vergleichbar sind (Referenzliste mit Angabe des Auftragswertes und der Leistungszeit sowie Bezeichnung des Auftraggebers mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer). Anzugeben sind mindestens drei Referenzen, bei denen der Bieter Hauptauftragnehmer gewesen ist. - Angabe, welche Teile des Auftrages von Nachunternehmern übernommen werden sollen.

  • - Nachweis einer aktuellen gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: 2.500.000 EUR

  • - Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung

  • - Gültige Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft - Gültige Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes gem. § 48b EStG. - 523 - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU - Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder - Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben (falls vorhanden)

  • - Die Schalldämmung der beweglichen Trennwand ist geprüft nach DIN EN 10 140-3: 2010 (Anhang A Wände) und muss durch entsprechende Prüfzeugnisse nachgewiesen werden. - Für die Trennwand (VE, TE, DT) ist eine bestandene Emissionsprüfung nach DIN EN 16516 AgBB-Schema 2018 (Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten) vorzulegen. Der VOC-Wert darf den vom Umweltbundesamt empfohlen Wert von 0,300 mg/m³ nicht übersteigen, es ist ein Wert von 0,021 mg/m³ vorzugeben. Alternativ kann über entsprechende Zertifikate nachgewiesen werden, dass nur Produkte verwendet werden, die den Anforderungen entsprechen. Belegung z.B. durch "Blauer Engel" oder glw. oder FSC Zertifikate. - Ein gültiges TÜV-Zertifikat über der Baumuster-Prüfung nach dem Prüfgrundsatz für die Sicherheit von Trennwandsystemen nach EK/TA9-16-01:2016 M 23/17 ist vorzulegen.

Zuschlagskriterien

  • Preis

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf89 KB16 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB6 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB12 Seiten
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