Frist abgelaufen

EU-weite Ausschreibung der Übernahme, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen

Auftraggeber
Veröffentlicht
02.06.2026
Angebotsfrist
06.07.2026
Die RSAG AöR (RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts) sammelt im linksrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises die anfallenden Wertstoffe (Leichtverpackungen und stoffgleiche Nicht-Verpackungen) getrennt über eine sogenannte Wertstofftonne ein. In diesem Zusammenhang sind zum 01.01.2027 die Sortier- und Verwertungsleistungen neu zu vergeben. Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt. - Übernahme (inkl. Verwiegung) der durch die RSAG AöR gesammelten Wertstoffe an einer vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Übernahme-/Umschlagstelle oder an der Übernahme-/Umschlagstelle des Auftraggebers in Swisttal-Miel. - Gegebenenfalls Umschlag (für den Fall der Nutzung einer Umschlagstelle des Bieters) der Wertstoffe und Transport zur Sortieranlage. - Sortierung der Wertstoffe gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. - Verwertung/Vermarktung der sortierten Wertstoffe und Entsorgung der Sortierreste.

Zeitplan

Veröffentlichung
02.06.26
Abgabefrist
06.07.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Siegburg, Deutschland
E-Mail
thomas.knierim@rsag.de
Telefon
+49 2241 306-283

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sortierung von insgesamt mind. 4.000 Mg/a Wertstoffgemischen oder Verpackungsabfällen (Gelber Sack/Gelbe Tonne). Die Sortierung muss in jedem der Kalenderjahre 2023 bis 2025 erfolgt sein. Die Referenzangabe muss die jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume beinhalten. (Es gilt die Summe der Referenzen.)

  • - Gegebenenfalls Nutzungsnachweis für die angebotene Übernahme-/Umschlagstelle. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Übernahmestelle ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. - Nutzungsnachweis für die angebotene Sortieranlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Sortieranlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.

  • - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 (für 2025 ggfs. geschätzt) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. - (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.

  • - Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.

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