Veröffentlichung 09.07.26 |
Zuschlagskriterien
Preis
Qualität: Die qualitative Bewertung erfolgt nach folgenden Regeln: Die Bieter haben vier Konzepte gemäß den in der BB Anlage 10 beschriebenen Anforderungen zu erarbeiten. Der maximale Umfang beträgt jeweils fünf Seiten. Alle Konzepte gehen mit gleicher Gewichtung in die Bewertung ein. Aus den Punktwerten zu den einzelnen Konzepten wird ein Mittelwert gebildet, der auf vier Nachkommastellen gerundet, gewichtet und mit dem gewichtetem Punktwert aus der Bewertung des Angebotspreises addiert wird. Angebote, die bei einem Konzept bei der Qualitätsbewertung weniger als 25 Punkte erreichen, werden ausgeschlossen. Gleiches gilt für Angebote, die bei der Qualitätsbewertung im Durchschnitt weniger als 62,5 Punkte aufweisen. Auf diese Weise soll ein qualitativ hochwertiges Angebot sichergestellt werden. Erreichen zwei oder mehr Bieter exakt dieselbe Punktzahl, entscheidet das Los.
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