Veröffentlichung 26.05.25 | Fragenfrist 28.05.25 | Teilnahmefrist 06.06.25 |
Eignungskriterien
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV). (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgehend vom Jahr der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Eigenerklärung über den Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ausgehend vom Jahr der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV), dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von EUR 5,0 Mio. pro Schadensfall besteht oder dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Geeignete drei Referenzen - welche mindestens einen Maximalversorger (Universitätsklinika) und zwei Krankenhäuser beinhalten - über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers innerhalb der EU. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen).
Eigenerklärung zur Einhaltung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes, der EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745 / EU, den Vorgaben der Arbeitssicherheit, den Richtlinien und Normen der ISO 80601-2-13 und der CE-Zulassung bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen der angebotenen Medizinprodukte. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Zuschlagskriterien
Investitions- und Anwendungskosten: Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Sana VgV-Konzentrationspreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 65 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 65 multipliziert.
Ersatzteilkosten: Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Sana VgV-Konzentrationspreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 5 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 5 multipliziert.
Qualität (Leistungsbeschreibung / Technische Anforderungen): Zur Beurteilung des für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriteriums Qualität erfolgt eine Bewertung anhand der in der Leistungsbeschreibung definierten "Wertungsfragen" durch die Sana Einkauf & Logistik GmbH, der EK-UNICO und/oder einem Kooperationspartner der Sana Einkauf & Logistik GmbH oder der EK-UNICO GmbH. Die Wertungsfragen wurden je Los und Position definiert, sofern Wertungsfragen mit "Ja" beantwortet werden können, erhalten die Bieter hierfür einen Punkt, sofern die Wertungsfragen mit "Nein" beantwortet werden müssen, erhalten die Bieter hierfür null Punkte (0). Soweit die Wertungsfragen nach Punkten gestaffelt sind, erhält der Bieter nach entsprechender Beantwortung der Wertungsfrage die Punkte nach der angegebenen Staffelung, sofern die Wertungsfrage nicht beantwortet wird, erhält der Bieter hierfür null Punkte. Im Rahmen der Qualitätsbewertung erfolgt die Bewertung der angebotenen Produkte auf Basis der in der Leistungsbeschreibung definierten Wertungsfragen. Ungewichtet können im Los 1 - maximal 45 Punkte, im Los 2 - maximal 141 Punkte, im Los 3 - maximal 17 Punkte erreicht werden. Diese werden nach folgender Formel für die Wertung umgerechnet: Punktwert (Qualität) = (erreichte Punkteanzahl X : maximal erreichbare Punkte pro Los ) x 25
Nachhaltigkeit anhand des Nachweises der Nachhaltigkeitsmaßnahmen: Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien haben die Bieter ihr Engagement für Nachhaltigkeit - somit ökologische, soziale und ökonomische Leistungen - entlang der auftragsbezogenen Lieferkette darzulegen (Teil B 07 der Vergabeunterlagen). In diesem Zusammenhang können die Bieter entweder einen aktuellen CSR (Corporate Social Responsibility), Auditierungsbericht eines externen Dienstleisters (z.B. Sustainalytics, EcoVadis, S&P Global Corporate Sustainability Assessment (CSA), ISS ESG, MSCI) vorlegen oder mittels Eigenerklärung die umgesetzten Maßnahmen im eigenen Betrieb darstellen. Ist ein Engagement für Nachhaltigkeit entlang der auftragsbezogenen Lieferkette bei einem Unternehmen vorhanden erhält der Bieter 5 Punkte. Gibt es beim Bieter bislang keine Nachhaltigkeitsstrategie entlang der Lieferkette, werden keine Punkte vergeben. Eine Punkteabstufung ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.
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